Wenn ein Auto in das Garagentor rollt, steht schnell die Frage im Raum: „Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun zahlt eigentlich?“ Diese Situation passiert öfter, als man denkt. Ob durch Unachtsamkeit, technische Defekte oder schlichtweg, weil die Handbremse nicht richtig angezogen war – Schäden am eigenen Garagentor oder sogar an fremdem Eigentum können hohe Kosten verursachen. In diesem Artikel klären wir umfassend, welche Versicherung in welchem Fall zuständig ist, welche Besonderheiten beachtet werden sollten und welche Schritte Sie nach einem Schadenfall unbedingt einhalten müssen.
Ursachen: Warum rollt ein Auto ins Garagentor?
Bevor wir klären, Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun zuständig ist, lohnt ein Blick auf die häufigsten Ursachen:
- Nicht angezogene Handbremse
– Ein klassischer Fehler, besonders bei Gefällen oder in der Garage selbst. - Technische Defekte
– Probleme mit der Handbremse, der Gangschaltung oder der Elektronik können dafür sorgen, dass das Fahrzeug ungewollt ins Rollen gerät. - Fehlbedienung
– Gerade bei automatischen Garagentoren kann es vorkommen, dass Fahrer das Tor noch nicht vollständig geöffnet haben, bevor sie losfahren. - Witterungseinflüsse
– Glatteis oder eine vereiste Einfahrt können ebenfalls dazu führen, dass das Auto unkontrolliert ins Tor rutscht.

Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun: Wer ist verantwortlich?
Hier kommt die entscheidende Frage: Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun greift in diesem Fall? Die Antwort hängt stark davon ab, ob es sich um das eigene Tor handelt oder ob fremdes Eigentum beschädigt wurde.
1. Schaden am eigenen Garagentor
Wenn Ihr eigenes Auto Ihr eigenes Garagentor beschädigt, spricht man von einem Eigenschaden. Viele Versicherungen übernehmen solche Schäden nicht automatisch, da Versicherungen in erster Linie Fremdschäden regulieren.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Deckt nur Schäden an fremdem Eigentum ab, nicht am eigenen Tor.
- Teilkasko oder Vollkasko: Hier kann eventuell das Auto selbst repariert werden, nicht aber das eigene Tor.
- Wohngebäudeversicherung: Manche Policen schließen Schäden am Garagentor mit ein, allerdings nur bei bestimmten Ursachen (z. B. Sturm, Hagel, Vandalismus – nicht jedoch beim eigenen Unfall).
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2. Schaden am fremden Garagentor
Wenn das Fahrzeug in das Garagentor eines Nachbarn oder Vermieters rollt, ist es eindeutig:
- Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, da fremdes Eigentum beschädigt wurde.
3. Zusätzliche Besonderheit: Mietverhältnisse
Bei Mietern ist das Garagentor in der Regel Bestandteil des Gebäudes. Ein Schaden am Tor fällt dann unter die Haftung des Verursachers, also ebenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Typische Versicherungen im Überblick
Damit Sie einen klaren Überblick haben, welche Versicherung wann greift, hier eine Übersicht:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
– Pflichtversicherung, deckt Schäden an fremdem Eigentum (z. B. fremdes Garagentor). - Teilkaskoversicherung
– Reguliert in der Regel nicht das Garagentor, sondern nur bestimmte Schäden am Fahrzeug (z. B. Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse). - Vollkaskoversicherung
– Deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen (z. B. verbeulte Stoßstange durch das Tor). - Wohngebäudeversicherung
– Kann Schäden am Tor abdecken, jedoch meist nur bei Elementarschäden, nicht bei eigenem Fahrfehler.
Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun: Praktisches Beispiel
Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Herr Müller fährt abends nach Hause, stellt sein Auto in die Garage und vergisst, die Handbremse richtig anzuziehen. Mitten in der Nacht rollt der Wagen langsam gegen das Garagentor.
- Das Auto hat einen Blechschaden.
- Das Garagentor ist stark verbogen.
Welche Versicherungen greifen hier?
- Auto: Vollkasko übernimmt die Reparatur am Fahrzeug.
- Garagentor: Hier wird es kompliziert. Da es sich um ein Eigenschaden handelt, bleibt Herr Müller vermutlich auf den Kosten für das Tor sitzen – es sei denn, seine Wohngebäudeversicherung deckt diesen speziellen Fall ab.
Schritte nach dem Schadenfall
Damit ein Schaden problemlos reguliert wird, sollten Sie folgende Schritte einhalten:
- Schaden dokumentieren
– Fotos vom Garagentor, vom Auto und vom Unfallhergang machen. - Versicherung informieren
– Sofort die Kfz-Versicherung und ggf. Wohngebäudeversicherung kontaktieren. - Gutachten einholen
– Ein unabhängiger Gutachter kann helfen, die Schadenshöhe korrekt festzustellen. - Reparatur abklären
– Erst nach Freigabe durch die Versicherung sollten Reparaturen am Tor oder Auto in Auftrag gegeben werden.
Unterschiede zwischen Eigenschaden und Fremdschaden
Ein zentraler Punkt bei der Frage „Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun zahlt?“ ist die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdschaden.
- Eigenschaden: Wenn Sie Ihr eigenes Tor beschädigen, sind Sie selbst verantwortlich. Versicherungen decken diesen Fall nur eingeschränkt.
- Fremdschaden: Wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen, springt in fast allen Fällen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Kostenfalle vermeiden: Tipps für Autofahrer
Damit Sie gar nicht erst in die Situation kommen, sollten Sie diese Tipps beachten:
- Immer die Handbremse anziehen, auch in der Garage.
- Bei Automatikfahrzeugen zusätzlich den Wählhebel auf „P“ stellen.
- Das Garagentor vollständig öffnen, bevor Sie losfahren.
- Regelmäßig die Bremsanlage überprüfen lassen, um technische Defekte zu vermeiden.
- Prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge: Manche Anbieter bieten Zusatzbausteine an, die Eigenschäden besser absichern.
Fazit: Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun zahlt wirklich?
Die Frage „Auto Rollt In Garagentor Welche Versicherun“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da es auf die jeweilige Konstellation ankommt:
- Fremdes Tor beschädigt? → Kfz-Haftpflicht.
- Eigenes Auto beschädigt? → Vollkasko.
- Eigenes Tor beschädigt? → Meist Eigenleistung, nur in Ausnahmefällen durch Wohngebäudeversicherung.
Wichtig ist, Schäden sofort zu melden, sauber zu dokumentieren und den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen. Nur so vermeiden Sie, im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
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