Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Das Garagentor wurde kaputgefahren. Ob Sie selbst den Unfall verursacht haben oder ein Dritter beteiligt war, stellt sich sofort die Frage:
„Garagentor kaputgefahren – was zahlt die Versicherung?“

Diese Situation betrifft jährlich tausende Hausbesitzer und Autofahrer in Deutschland. Damit Sie im Schadensfall keine finanziellen Überraschungen erleben, erfahren Sie hier genau, welche Versicherung wann zahlt, wie Sie den Schaden richtig melden, und welche Reparaturkosten typischerweise entstehen.
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Wer haftet, wenn das Garagentor kaputgefahren wird?
Die Haftung hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien:
1. Sie selbst haben Ihr eigenes Garagentor beschädigt
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Ihr eigenes Tor beschädigen, spricht man von einem Eigenschaden. Hier greift nicht die private Haftpflichtversicherung, da diese nur Schäden an fremdem Eigentum abdeckt.
Mögliche Versicherungen:
- Teilkaskoversicherung: Zahlt nicht bei selbst verursachten Schäden am Garagentor.
- Vollkaskoversicherung: Kann den Schaden am Fahrzeug übernehmen, nicht aber am Tor.
- Wohngebäudeversicherung: Kann greifen, wenn das Garagentor Teil der versicherten Gebäudestruktur ist – abhängig vom Vertrag.
Beispiel:
Sie fahren beim Einparken gegen das eigene Tor. Die Vollkasko zahlt den Kratzer am Auto, die Wohngebäudeversicherung könnte den Tor-Schaden regulieren – wenn dieser durch eine „äußere Einwirkung“ abgedeckt ist.
2. Eine fremde Person hat Ihr Garagentor beschädigt
Wenn ein Besucher, Nachbar oder Lieferant Ihr Tor anfährt, zahlt deren Kfz-Haftpflichtversicherung.
Vorgehen:
- Kennzeichen und Daten des Verursachers aufnehmen
- Fotos des Schadens machen
- Polizei oder Zeugen hinzuziehen
- Schaden der Versicherung des Verursachers melden
Tipp: Lassen Sie sich eine Schadennummer geben und dokumentieren Sie alles schriftlich. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Welche Versicherung zahlt im Detail?
| Versicherung | Zahlt bei | Zahlt nicht bei | Selbstbeteiligung |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Wenn jemand anderes das Tor anfährt | Eigenschaden | Keine |
| Vollkasko | Schaden am eigenen Fahrzeug | Tor-Schaden | 150–500 € |
| Wohngebäudeversicherung | Tor als Gebäudebestandteil (z. B. Sturm, Brand, Vandalismus) | Selbst verursachter Unfall | 150–500 € |
| Privathaftpflicht | Wenn Sie das Tor eines anderen beschädigen | Eigenes Tor | 0–150 € |
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen jährlich über 25.000 gemeldete Garagentor-Schäden in Deutschland – meist durch Einparkfehler oder technische Defekte.
Wie hoch sind die Reparaturkosten für ein beschädigtes Garagentor?
Die Kosten hängen stark vom Schadenstyp und Tor-Modell ab.
| Schadenart | Beschreibung | Durchschnittliche Kosten |
|---|---|---|
| Kratzer, Dellen | Oberflächliche Beschädigungen | 100–300 € |
| Verbogene Lamellen | Austausch einzelner Segmente | 400–800 € |
| Mechanischer Defekt | Motor oder Führungsschiene beschädigt | 600–1.200 € |
| Totalschaden | Austausch des gesamten Tors | 1.200–2.500 € |
Profi-Tipp: Lassen Sie vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag erstellen – viele Versicherungen verlangen diesen für die Schadensregulierung.
Garagentor kaputgefahren – So melden Sie den Schaden richtig (Schritt-für-Schritt)
- Unfall dokumentieren:
Fotos vom Tor, Fahrzeug und Unfallort machen. - Verursacher feststellen:
Wenn Dritte beteiligt sind, Kennzeichen und Versicherung notieren. - Polizei informieren (optional):
Besonders bei unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht. - Schadenmeldung:
- Eigenschaden → an eigene Gebäudeversicherung melden
- Fremdschaden → an gegnerische Haftpflichtversicherung
- Kostenvoranschlag einreichen:
Werkstatt oder Torhersteller erstellt detaillierte Aufstellung. - Versicherung entscheidet:
Nach Prüfung erfolgt Regulierung oder Angebot zur Teilübernahme.
Hinweis: Eine verspätete Schadenmeldung (nach mehr als 7 Tagen) kann zum Verlust des Leistungsanspruchs führen.
Können Sie das Garagentor selbst reparieren?
Kleinere Schäden (z. B. Lackkratzer oder leichte Dellen) lassen sich oft selbst beheben.
Bei größeren Schäden an der Mechanik oder Elektronik sollte jedoch ein Fachbetrieb beauftragt werden.
Selbstreparatur – Beispiel:
- Tor reinigen und entfetten
- Leichte Delle mit Gummihammer vorsichtig ausbeulen
- Oberfläche anschleifen, mit Rostschutz behandeln
- Lackieren mit passender Farbe
Wenn Sie die Reparatur selbst durchführen, bewahren Sie Quittungen und Materialnachweise auf – Versicherungen können diese als Beleg verlangen.
Kaskoversicherung oder Haftpflicht – Wo liegt der Unterschied?
| Merkmal | Haftpflicht | Kaskoversicherung |
|---|---|---|
| Schutzbereich | Schäden an fremdem Eigentum | Schäden am eigenen Fahrzeug |
| Gesetzlich vorgeschrieben | Ja | Nein |
| Zahlt für Garagentor-Schäden | Nur, wenn Sie das Tor eines anderen beschädigen | Nur für Fahrzeug, nicht Tor |
| Empfohlen für | Jeden Autofahrer | Fahrzeuge mit höherem Wert |
Weitere Infos zu Versicherungstypen finden Sie auf Wikipedia.org.
Wann lohnt sich ein Austausch statt Reparatur?
Ein Austausch ist sinnvoll, wenn:
- Das Tor älter als 10 Jahre ist,
- Die Mechanik mehrfach defekt war,
- Die Sicherheitsnorm DIN EN 13241 nicht mehr erfüllt ist.
Neue Garagentore bieten bessere Wärmedämmung, Einbruchschutz und Energieeffizienz. Moderne Modelle mit Smart-Home-Steuerung starten ab ca. 1.000 € inkl. Montage.
FAQ – Häufige Fragen zu „Garagentor Kaputgefahren Was Zahlt Die Versicherung“
1. Zahlt die Versicherung, wenn ich mein eigenes Garagentor anfahre?
Nur die Wohngebäudeversicherung, falls im Vertrag „Fremdeinwirkung“ abgedeckt ist. Die Haftpflicht greift nicht bei Eigenschäden.
2. Was tun, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht?
Sofort die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Eventuell hilft die eigene Teilkasko, falls Ihr Fahrzeug beschädigt wurde.
3. Muss ich den Schaden sofort melden?
Ja. Melden Sie den Vorfall innerhalb von 7 Tagen an Ihre Versicherung, am besten mit Fotos und Zeugenaussagen.
4. Wie lange dauert die Schadensbearbeitung?
Je nach Versicherung und Schadenumfang etwa 2–4 Wochen. Bei klarer Beweislage oft schneller.
5. Zahlt die Versicherung auch für ein neues Tor mit besserer Ausstattung?
Nein. Versicherungen übernehmen nur den Wiederherstellungswert, nicht den Mehrwert eines höherwertigen Tors.
6. Kann ich die Reparatur selbst auswählen?
Ja. Sie dürfen die Werkstatt frei wählen. Versicherungen können jedoch Partnerbetriebe empfehlen.
Fazit
Wenn das Garagentor kaputgefahren wurde, kommt es entscheidend darauf an, wer den Schaden verursacht hat.
Während bei Fremdverschulden die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt, müssen Eigenschäden über die Gebäudeversicherung oder privat geregelt werden.
Achten Sie auf eine schnelle Dokumentation, korrekte Schadenmeldung und klare Beweissicherung, um Probleme mit der Regulierung zu vermeiden.
Ein Unfall am Garagentor ist ärgerlich – aber mit dem richtigen Wissen lässt sich der Schaden rechtlich und finanziell sauber klären.
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