Garagentor nach Einbruch defekt – wer zahlt wirklich?

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Ein Einbruch ist nicht nur ein Schock, sondern oft auch mit Sachschäden verbunden – besonders am Garagentor. Viele Betroffene fragen sich danach: Garagentor nach Einbruch defekt – wer zahlt? Diese Frage ist entscheidend, denn die Kosten für Reparatur oder Austausch können schnell mehrere tausend Euro betragen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Versicherung wann greift, worauf Sie achten müssen und welche Schritte Sie sofort einleiten sollten.

Garagentor Nach Einbruch Defekt Wer Zahlt

Wer zahlt, wenn das Garagentor nach einem Einbruch beschädigt ist?

Nach einem Einbruch mit Beschädigung des Garagentors sind mehrere Versicherungen potenziell zuständig – je nach Situation. Grundsätzlich kommen drei Optionen infrage:

  1. Hausratversicherung – deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl am Hausrat und an Türen/Fenstern, wenn das Tor Teil des Wohngebäudes ist.
  2. Wohngebäudeversicherung – greift bei baulichen Schäden am Gebäude selbst, also auch am Garagentor, wenn dieses fest mit dem Haus verbunden ist.
  3. Kfz-Versicherung – nur relevant, wenn das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Einbruch beschädigt wurde (z. B. Kratzer am Auto durch Hebelwerkzeuge).

Auch lesen:Detaillierte Informationen und Wartungstipps zum Hörmann Garagentor Produkt Nr 36603 Baujahr 2002

Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist dabei entscheidend.


Hausratversicherung: Wann sie zahlt und wann nicht

Die Hausratversicherung kommt ins Spiel, wenn der Einbruch nachweislich erfolgt ist und der Schaden durch gewaltsames Eindringen entstanden ist.

Beispiel: Ein Einbrecher bricht das Schloss des Garagentors auf, um Werkzeuge oder Fahrräder zu stehlen. Dann gilt das Tor als Einbruchschaden.

Die Hausratversicherung zahlt in diesen Fällen:

  • Das Garagentor wurde gewaltsam aufgebrochen.
  • Es wurden Gegenstände aus der Garage gestohlen.
  • Das Tor gehört zum versicherten Haus oder liegt auf demselben Grundstück.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn:

  • Das Garagentor offenstand (keine Einbruchspuren).
  • Es sich um eine freistehende Garage außerhalb des Grundstücks handelt.
  • Der Schaden durch Vandalismus ohne Einbruchsversuch entstanden ist.

Tipp: Achten Sie auf den Zusatz “Einbruchdiebstahl in Nebengebäuden” in Ihrer Police. Ohne diese Klausel bleibt die Garage häufig unversichert.


Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Bauwerk

Wenn das Garagentor Teil des Gebäudes ist – etwa eine integrierte Garage – fällt der Schaden unter die Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung deckt bauliche Bestandteile wie Türen, Fenster und Tore ab.

In der Regel ersetzt sie:

Beispiel:
Ein Einbrecher hebelt das Garagentor auf und zerstört dabei die Führungsschiene. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparatur, da es sich um einen Gebäudeschaden handelt.


Was ist mit freistehenden Garagen?

Hier wird es komplizierter:
Eine freistehende Garage, die nicht mit dem Wohnhaus verbunden ist, ist nicht automatisch mitversichert. Ob sie dennoch unter den Versicherungsschutz fällt, hängt davon ab, ob sie in der Police ausdrücklich aufgeführt ist.

💡 Tipp:
Überprüfen Sie in Ihrer Police, ob Ihre Garage als „Nebengebäude“ aufgeführt ist. Fehlt dieser Eintrag, sollten Sie sie nachversichern, um zukünftige Kosten zu vermeiden.


Wie gehe ich nach einem Einbruch vor? (Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Damit Ihre Versicherung zahlt, ist ein schnelles und korrektes Vorgehen entscheidend. Folgen Sie diesen Schritten:

  1. Polizei informieren:
    Rufen Sie sofort die Polizei (110) und melden Sie den Einbruch. Lassen Sie ein offizielles Protokoll erstellen.
  2. Fotos machen:
    Dokumentieren Sie alle Schäden am Garagentor, Schloss, Wänden und gestohlenen Gegenständen.
  3. Nichts verändern:
    Lassen Sie Spuren (z. B. Aufbruchstellen) unangetastet, bis die Polizei sie dokumentiert hat.
  4. Versicherung informieren:
    Melden Sie den Schaden innerhalb von 48 Stunden schriftlich an Ihre Versicherung.
  5. Kostenvoranschlag einholen:
    Holen Sie mindestens zwei Angebote von Fachbetrieben ein – das erleichtert die Regulierung.
  6. Schadensnummer aufbewahren:
    Diese benötigen Sie für Rückfragen und die Abrechnung.

Reparatur oder Austausch: Was lohnt sich mehr?

KriteriumReparaturAustausch
Kostengünstiger, meist 200–800 €teurer, ab 1000 €
Zeitaufwandwenige Stunden1–2 Tage
Versicherungmeist komplett übernommenabhängig vom Zeitwert
Sicherheiteventuell geringfügig reduziertauf aktuellem Stand der Technik

👉 Empfehlung: Wenn das Garagentor älter als 10 Jahre ist oder der Schaden großflächig ist, lohnt sich meist ein kompletter Austausch – oft übernimmt die Versicherung einen Großteil der Kosten.


Was sagt das Gesetz?

Laut § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) ist grundsätzlich der Täter haftbar. In der Praxis ist dieser aber selten greifbar oder zahlungsfähig. Deshalb übernehmen Versicherungen den Schadenersatz.

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf Wikipedia – Einbruchdiebstahl.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Zahlt die Hausratversicherung auch bei versuchtem Einbruch?

Ja, sofern Einbruchspuren vorhanden sind. Auch ohne Diebstahl ersetzt die Versicherung den Schaden am Tor.

2. Was, wenn ich keine Einbruchspuren finde?

Dann gilt der Vorfall nicht als „Einbruch“ im Sinne der Versicherung. Eventuell greift die Vandalismusversicherung (optional).

3. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Üblich sind 150–500 €, die Sie selbst zahlen müssen.

4. Kann ich die Kosten für das neue Garagentor steuerlich absetzen?

Nur indirekt – beispielsweise als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerkosten (bis 20 % absetzbar).

5. Wie kann ich mein Garagentor besser sichern?

  • Zusätzliche Riegel oder Verriegelungssysteme installieren
  • Bewegungsmelder und Kameraüberwachung anbringen
  • Beleuchtung mit Zeitschaltuhr nutzen

6. Was passiert, wenn das Auto in der Garage beschädigt wurde?

Dann greift die Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs, nicht die Gebäudeversicherung.


Fazit

Ein defektes Garagentor nach einem Einbruch ist ärgerlich – aber mit der richtigen Versicherung und Vorgehensweise bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Prüfen Sie, ob Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Schaden abdeckt, und handeln Sie schnell, um alle Ansprüche geltend zu machen.

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