In Mietverhältnissen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Schäden an der Immobilie – sei es innerhalb der Wohnung oder an Nebengebäuden wie Garagen. Besonders häufig entsteht Unsicherheit, wenn das Garagentor oder dessen Rahmen verzogen ist. Dann stellt sich die zentrale Frage: Garagentor Rahmen verzogen – haftet Mieter oder Vermieter?

Dieser Artikel bietet Ihnen eine ausführliche Analyse, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Verantwortung die Parteien haben und wie man solche Schäden am besten reguliert. Egal, ob Sie Mieter oder Vermieter sind – mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet.
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Grundlagen: Garagentor Rahmen verzogen – was bedeutet das genau?
Ein verzogener Rahmen bei einem Garagentor bedeutet, dass die Konstruktion des Tores – meist durch äußere Einflüsse oder langfristige Abnutzung – nicht mehr im Lot ist. Dies kann dazu führen, dass sich das Tor schwer öffnen oder schließen lässt, schleift oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr funktioniert.
Mögliche Ursachen:
- Feuchtigkeit und Witterungseinflüsse (z. B. in Regionen mit starkem Frost oder hoher Luftfeuchtigkeit)
- Falsche Bedienung oder Überlastung
- Materialermüdung bei älteren Toren
- Unfallschäden, z. B. durch Fahrzeugaufprall
Garagentor Rahmen verzogen – Haftet Mieter oder Vermieter?
Die zentrale Frage lautet: Wer ist für den Schaden am Garagentor verantwortlich? Dabei kommt es auf mehrere Faktoren an:
1. Zustand bei Einzug
Wurde der verzogene Rahmen bereits bei Einzug festgestellt oder protokolliert, ist eine Haftung des Mieters in der Regel ausgeschlossen. Wichtig ist hier ein detailliertes Übergabeprotokoll.
2. Ordentliche Nutzung
Ein Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt – inklusive Garage – sorgfältig und zweckgemäß zu benutzen. Entsteht ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Anfahren mit dem Auto), haftet der Mieter in der Regel selbst.
3. Altersbedingter Verschleiß
Wenn der Rahmen sich durch natürlichen Verschleiß oder altersbedingte Materialveränderungen verzogen hat, trägt der Vermieter die Verantwortung. Das zählt zur Instandhaltungspflicht.
4. Höhere Gewalt
Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hochwasser oder Blitzeinschlag fallen in der Regel nicht in die Haftung des Mieters, sondern unter den Versicherungsschutz des Vermieters.
Rechtliche Grundlagen zur Haftung bei Mietverhältnissen
Das deutsche Mietrecht – insbesondere § 535 bis § 548 BGB – regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Grundsätzlich gilt:
- Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten.
- Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die durch ihn oder Dritte verursacht wurden, dem Vermieter zu melden und ggf. zu beheben.
Wichtige Urteile und Beispiele:
- BGH, Urteil vom 10.02.2016 – VIII ZR 33/15: Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.
- AG Hamburg, Urteil vom 17.11.2009 – 49 C 217/09: Verschleißbedingter Schaden fällt in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Praktische Beispiele – Wer haftet wann?
Situation | Haftung |
---|---|
Garagentor durch Feuchtigkeit verzogen | Vermieter |
Mieter fährt gegen das Tor | Mieter |
Unbekannter Dritter beschädigt Tor (z. B. Einbruch) | Vermieter/Versicherung |
Kein Übergabeprotokoll vorhanden, Schaden umstritten | Einzelfallentscheidung, oft zulasten des Vermieters |
Materialermüdung bei über 15 Jahre altem Garagentor | Vermieter |
Was tun bei einem verzogenen Garagentorrahmen?
1. Schaden dokumentieren
Fotos machen, Maße notieren und Zustand des Tores schriftlich festhalten.
2. Vermieter informieren
Mieter sollten Schäden sofort schriftlich melden, damit der Vermieter reagieren kann.
3. Gutachter beauftragen
Falls die Ursache strittig ist, kann ein Sachverständiger klären, ob der Schaden durch Verschleiß oder äußere Einflüsse verursacht wurde.
4. Versicherung prüfen
Ist eine Haftpflichtversicherung (Mieter) oder Gebäudeversicherung (Vermieter) vorhanden? In vielen Fällen übernimmt diese die Kosten – besonders bei Sturmschäden oder Vandalismus.
Welche Kosten entstehen bei der Reparatur eines verzogenen Garagentorrahmens?
Die Kosten variieren stark je nach Ausmaß des Schadens:
Maßnahme | Kosten (ca.) |
---|---|
Neuausrichtung des Rahmens | 150–400 € |
Austausch einzelner Elemente | 300–800 € |
Kompletter Toraustausch | ab 1.000 € |
Gutachterliche Prüfung | 200–500 € |
Garagentor Rahmen verzogen – wie kann man Schäden vorbeugen?
Regelmäßige Wartung
Mindestens einmal jährlich sollten Scharniere, Laufrollen und Rahmen auf Schäden überprüft und geölt werden.
Richtige Bedienung
Nicht mit Gewalt schließen oder öffnen, keine schweren Gegenstände am Tor befestigen.
Witterungsschutz
Bei älteren Holztoren kann ein Anstrich gegen Feuchtigkeit helfen, bei Metalltoren sind Gummidichtungen sinnvoll.
Fazit: Garagentor Ramen Verzogen Haftet Mieter Oder Vermieter – Verantwortung hängt vom Einzelfall ab
Die Frage „Garagentor Ramen Verzogen Haftet Mieter Oder Vermieter“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die Umstände: Wurde der Schaden durch den Mieter verursacht, liegt die Verantwortung bei ihm. Handelt es sich jedoch um altersbedingten Verschleiß oder wetterbedingte Schäden, muss der Vermieter für die Instandsetzung aufkommen.
Unser Tipp: Achten Sie auf ein gutes Übergabeprotokoll, kommunizieren Sie offen und klären Sie die Zuständigkeiten frühzeitig – so lassen sich Streitigkeiten vermeiden und die Wohnqualität für alle Beteiligten verbessern.
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