Der Austausch eines alten Garagentors kann eine sinnvolle Investition sein – sei es aus Sicherheitsgründen, zur Energieeffizienzsteigerung oder einfach für ein moderneres Design. Doch stellt sich oft die Frage: Kann ich ein neues Garagentor von der Steuer absetzen? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Kosten für ein neues Garagentor steuerlich geltend machen können und welche steuerlichen Vorteile damit verbunden sind.

Kann Ich Ein Neues Garagentor Von Der Steuer Absetzen? Die Steuerlichen Möglichkeiten im Überblick
Ob Sie die Kosten für ein neues Garagentor steuerlich absetzen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:
- Die Nutzung der Garage (privat oder gewerblich)
- Die Art der Immobilie (selbstgenutztes Eigenheim oder vermietete Immobilie)
- Ob das Garagentor als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand gilt
- Welche steuerlichen Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden können
Im Folgenden gehen wir detailliert auf diese Aspekte ein.
Auch lesen: Warum Bewegt Sich Mein Garagentor Nicht, Obwohl Der Antriebsmotor Läuft? Ursachen und Lösungen
1. Privat genutzte Garage: Steuerliche Absetzbarkeit
Wenn Sie Ihre Garage ausschließlich privat nutzen, gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, die Kosten für ein neues Garagentor steuerlich geltend zu machen. In der Regel zählen diese Ausgaben zu den privaten Lebenshaltungskosten, die steuerlich nicht berücksichtigt werden können.
Handwerkerkosten als Steuerbonus nutzen
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Handwerker für den Austausch des Garagentors beauftragen. In diesem Fall können Sie die Arbeitskosten (nicht die Materialkosten) in der Steuererklärung unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“ geltend machen.
- Maximal 20 % der Arbeitskosten können abgesetzt werden.
- Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 € pro Jahr.
- Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung).
- Materialkosten sind nicht absetzbar.
Wichtig: Die Garage muss sich in der Nähe des Hauptwohnsitzes befinden.
2. Vermietete Immobilie: Volle steuerliche Absetzbarkeit möglich
Wenn sich das neue Garagentor in einer vermieteten Immobilie befindet, sieht die steuerliche Situation anders aus. Hier gelten die Kosten in der Regel als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand und sind in voller Höhe steuerlich absetzbar.
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand
- Erhaltungsaufwand: Austausch eines alten Garagentors gegen ein gleichwertiges Modell → sofort absetzbar
- Herstellungsaufwand: Einbau eines elektrischen oder besonders hochwertigen Garagentors, das den Wert der Immobilie erheblich steigert → Abschreibung über mehrere Jahre
Vermieter können die Kosten für das neue Garagentor also direkt in der Steuererklärung angeben oder über mehrere Jahre abschreiben, je nachdem, wie das Finanzamt den Austausch bewertet.
3. Gewerblich genutzte Garage: Steuerliche Vorteile für Selbstständige
Für Selbstständige und Gewerbetreibende gibt es weitere steuerliche Möglichkeiten. Wenn die Garage zum Betriebsvermögen gehört oder geschäftlich genutzt wird, können die vollen Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Wichtig dabei ist:
- Die Garage muss ausschließlich oder überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt werden.
- Nachweis durch Nutzung des Fahrzeugs für geschäftliche Zwecke (z. B. Firmenwagen).
Wenn die Garage teilweise privat und teilweise gewerblich genutzt wird, kann eine anteilige steuerliche Absetzung möglich sein. Hierzu sollte ein Steuerberater konsultiert werden.
4. Energetische Sanierung: Fördermöglichkeiten und Steuervergünstigungen
Ein neues Garagentor kann zur Energieeffizienz beitragen, insbesondere wenn es eine gute Wärmedämmung aufweist. In diesem Fall können Hausbesitzer von staatlichen Förderprogrammen profitieren.
Mögliche Förderungen für ein neues Garagentor
- KfW-Förderung: Zuschüsse oder günstige Kredite für energieeffiziente Modernisierungen
- BAFA-Förderung: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Steuerliche Förderung für energetische Sanierung: Absetzbar über drei Jahre bis zu 20 % der Kosten (max. 40.000 €)
Voraussetzung für steuerliche Förderung:
✔️ Das Garagentor trägt zur Energieeffizienz des Hauses bei.
✔️ Die Arbeiten werden von einem Fachbetrieb ausgeführt.
✔️ Die Maßnahmen sind im Einklang mit den Anforderungen des Finanzamts.
5. Wichtige Tipps für die Steuererklärung
Damit Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
✅ Alle Rechnungen aufbewahren (nur per Überweisung bezahlte Rechnungen sind steuerlich absetzbar).
✅ Den richtigen steuerlichen Ansatz wählen (Werbungskosten, Handwerkerleistungen, Betriebsausgaben oder Abschreibung).
✅ Steuerberater konsultieren, um individuelle Vorteile zu prüfen.
Fazit: Ist ein neues Garagentor steuerlich absetzbar?
Die Antwort auf die Frage „Kann ich ein neues Garagentor von der Steuer absetzen?“ hängt von der Nutzung und Art der Immobilie ab.
- Privat genutzte Garagen: Nur Handwerkerkosten können teilweise abgesetzt werden.
- Vermietete Immobilien: Kosten können als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand abgesetzt werden.
- Gewerblich genutzte Garagen: Volle Absetzbarkeit als Betriebsausgaben.
- Energetische Sanierung: Mögliche Steuervergünstigungen und Förderungen.
Wer die steuerlichen Vorteile optimal nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig informieren und eine gute Dokumentation führen. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine Beratung durch einen Steuerexperten sinnvoll sein.
Leave a Reply