Ein Moment der Unachtsamkeit, eine plötzliche Windböe – und schon ist es passiert: Beim Herausfahren aus der Garage schlägt das Garagentor gegen die Autotür und hinterlässt unschöne Kratzer. Doch wer kommt für den Schaden auf? Greift in diesem Fall die Kaskoversicherung, oder bleibt man als Autofahrer auf den Kosten sitzen?

In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Kratzer an Autotür, Garagentor vom Wind beim Rausfahren zugeweht – zahlt Kasko?“ und geben hilfreiche Tipps, wie man solche Schäden in Zukunft vermeiden kann.
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Kratzer An Autotür: Garagentor Vom Wind Beim Rausfahren Zugeweht – Zahlt Kasko?
Wenn das Garagentor beim Herausfahren durch eine Windböe zuschlägt und dabei die Autotür beschädigt, stellt sich die Frage: Übernimmt die Kaskoversicherung diesen Schaden? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
1. Welche Versicherung ist zuständig?
Grundsätzlich gibt es zwei relevante Versicherungen, die in einem solchen Fall greifen könnten:
- Teilkasko: Diese übernimmt Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden. Entscheidend ist jedoch, ob der Wind offiziell als Sturmböe eingestuft wurde (meist ab Windstärke 8, ca. 62 km/h).
- Vollkasko: Diese deckt auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab, allerdings oft mit einer Selbstbeteiligung und möglichen Rückstufungen im Schadenfreiheitsrabatt.
Wenn der Wind das Garagentor zugeschlagen hat, könnte die Vollkasko die bessere Option sein, da hier nicht zwingend eine bestimmte Windstärke nachgewiesen werden muss.
2. Zahlt die Versicherung bei Fahrlässigkeit?
Ein wichtiger Aspekt ist die Fahrlässigkeit. Falls der Autofahrer das Risiko hätte erkennen können (z. B. weil es bereits stark windete), könnte die Versicherung den Schaden ablehnen oder nur teilweise übernehmen.
Bei grober Fahrlässigkeit – beispielsweise wenn das Auto ungeschützt in einer zugigen Garage abgestellt wurde – kann es zu Problemen mit der Schadensregulierung kommen. In solchen Fällen kann die Versicherung argumentieren, dass der Schaden hätte vermieden werden können.
3. Was tun nach dem Schaden?
Falls das Garagentor vom Wind gegen die Autotür geschlagen ist, sollte man folgende Schritte beachten:
- Schaden dokumentieren – Fotos vom Kratzer, der Position des Fahrzeugs und der Garage machen.
- Zeugen suchen – Falls jemand den Vorfall beobachtet hat, kann eine Zeugenaussage helfen.
- Versicherung informieren – Den Schaden schnellstmöglich melden und klären, ob die Kasko zahlt.
- Wetterdaten sichern – Falls es sich um einen Sturm gehandelt hat, können Wetterberichte als Nachweis dienen.
Wie kann man solche Schäden vermeiden?
Um zu verhindern, dass das Garagentor beim Herausfahren zuschlägt und Kratzer an der Autotür verursacht, gibt es einige sinnvolle Maßnahmen:
1. Garagentor sichern
Moderne Garagentore verfügen oft über eine automatische Sicherung gegen Wind. Falls das eigene Tor keine solche Vorrichtung hat, kann eine zusätzliche Arretierung sinnvoll sein.
2. Wetterbericht beachten
An besonders windigen Tagen sollte man vorsichtig sein und die Garage möglichst langsam und mit einer Hand am Tor verlassen.
3. Langsam aus der Garage fahren
Ein ruckartiges Herausfahren kann dazu führen, dass ein Windstoß das Tor zuschlägt. Wer langsam fährt und die Umgebung beobachtet, kann den Schaden oft verhindern.
4. Schutzvorrichtungen nutzen
Gummipuffer oder spezielle Schutzstreifen am Garagentor können helfen, die Auswirkungen eines Aufpralls zu minimieren.
Fazit
Ein Kratzer an der Autotür durch ein vom Wind zugewehtes Garagentor ist ärgerlich – aber wer zahlt? In den meisten Fällen greift die Kaskoversicherung, besonders die Vollkasko. Dennoch sollte man stets vorsichtig sein und Maßnahmen ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden.
Wer sich unsicher ist, sollte seine Versicherung kontaktieren und klären, ob der eigene Schutz ausreichend ist. So lässt sich im Ernstfall Ärger und finanzielle Belastung vermeiden.
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