Ein defektes Garagentor sorgt schnell für Ärger – vor allem, wenn es sich nicht mehr öffnen oder sicher schließen lässt. Viele Mieter fragen sich dann: „Mietrecht – er muss defektes Garagentor bezahlen, oder?“
Die gute Nachricht: In sehr vielen Fällen ist tatsächlich der Vermieter für Reparatur und Kosten verantwortlich. In diesem Artikel erfahren Sie klar und verständlich, wann der Vermieter zahlen muss, welche Ausnahmen gelten und wie Sie richtig vorgehen.

Mietrecht: Er Muss Defektes Garagentor Bezahlen – Grundsatz
Nach deutschem Mietrecht gilt ein klarer Grundsatz:
👉 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
Dazu gehören alle mitvermieteten Bestandteile, also auch:
- Garagen
- Stellplätze mit Tor
- elektrische Garagentorantriebe
Ist das Garagentor defekt, liegt in der Regel ein Mietmangel vor – und der Vermieter muss zahlen.
Auch lesen:Detaillierte Informationen und Wartungstipps zum Hörmann Garagentor Produkt Nr 36603 Baujahr 2002
Gehört das Garagentor zur Mietsache?
Entscheidend ist, ob die Garage Teil des Mietvertrags ist.
Garage ist mitvermietet
✔ Garagentor im Mietvertrag erwähnt
✔ Garage wird zusammen mit Wohnung genutzt
✔ Garage wird extra bezahlt
➡ Vermieter trägt die Kosten
Garage separat angemietet
✔ Eigener Garagenmietvertrag
➡ Vermieter muss ebenfalls reparieren, aber nur im Rahmen des Garagenvertrags
Welche Defekte muss der Vermieter bezahlen?
Der Vermieter muss alle Reparaturen zahlen, die nicht durch den Mieter verursacht wurden.
Typische Reparaturen auf Vermieterkosten
- Defekter elektrischer Garagentorantrieb
- Gerissene Federn oder Seile
- Verbogene Schienen
- Elektronik- oder Steuerungsfehler
- altersbedingter Verschleiß
💡 Verschleiß ist immer Sache des Vermieters.
Wann muss der Mieter selbst zahlen?
Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Kostenpflicht des Mieters nur bei:
- Vorsätzlicher Beschädigung
- Grob fahrlässigem Verhalten
- Falscher Bedienung trotz Anleitung
Beispiel:
Der Mieter fährt bewusst gegen das schließende Tor → Mieter zahlt.
Kleinreparaturklausel – Gilt sie beim Garagentor?
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Doch:
❌ Garagentore fallen fast nie unter Kleinreparaturen, weil:
- sie keine häufig genutzten Kleinteile sind
- Reparaturen meist mehrere hundert Euro kosten
➡ Eine Kleinreparaturklausel greift hier nicht.
Was tun bei defektem Garagentor? (Schritt-für-Schritt)
1. Mangel sofort melden
- Schriftlich (E-Mail oder Brief)
- Defekt genau beschreiben
- Datum festhalten
2. Reparaturfrist setzen
- Üblich: 7–14 Tage
- Bei Sicherheitsrisiken kürzer
3. Nutzung dokumentieren
- Fotos
- Videos
- Zeugen
4. Reaktion abwarten
Reagiert der Vermieter nicht, können weitere Rechte entstehen (z. B. Mietminderung).
Darf der Vermieter die Reparatur verweigern?
❌ Nein, wenn:
- das Tor zur Mietsache gehört
- der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde
Finanzielle Gründe oder Zeitmangel sind keine Ausrede.
Mietminderung bei defektem Garagentor?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
- Garage ist nicht oder nur eingeschränkt nutzbar
- Defekt besteht länger als nur kurzfristig
- Vermieter wurde informiert
Übliche Minderungsquoten (Orientierung)
| Zustand | Mietminderung |
|---|---|
| Nutzung erschwert | ca. 2–5 % |
| Garage unbenutzbar | ca. 5–10 % |
Sicherheitsaspekt: Warum schnelles Handeln wichtig ist
Ein defektes Garagentor kann:
- Personen gefährden
- Fahrzeuge beschädigen
- Einbrüche erleichtern
Der Vermieter ist verpflichtet, Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen.
Häufige Ausreden von Vermietern – und die Antwort
- „Das ist normale Abnutzung.“ → Vermieter zahlt
- „Nutzen Sie die Garage halt nicht.“ → Keine Lösung
- „Reparatur ist zu teuer.“ → Rechtlich irrelevant
Rechtlicher Hintergrund (Kurz erklärt)
Nach deutschem Mietrecht (§ 535 BGB) trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht. Garagentore gelten als fester Bestandteil der Mietsache.
Allgemeine Informationen zu Garagentoren finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagentor
(Quelle zur allgemeinen Information)
Typische Praxisbeispiele
Beispiel 1: Antrieb defekt durch Alter
➡ Vermieter zahlt vollständig
Beispiel 2: Mieter blockiert Tor mit Gegenstand
➡ Mieter haftet
Beispiel 3: Tor schließt nicht mehr sicher
➡ Vermieter muss sofort reparieren
Ihre Rechte auf einen Blick
✔ Reparatur auf Kosten des Vermieters
✔ Anspruch auf schnelle Mängelbeseitigung
✔ Möglichkeit der Mietminderung
✔ Schutz vor Sicherheitsrisiken
FAQ: Mietrecht Er Muss Defektes Garagentor Bezahlen
Q1: Muss der Vermieter immer zahlen?
A: Ja, außer der Mieter hat den Schaden selbst verursacht.
Q2: Gilt das auch für elektrische Garagentore?
A: Ja, auch der Antrieb gehört zur Mietsache.
Q3: Darf ich selbst reparieren und Rechnung abziehen?
A: Nur nach Fristsetzung und Ankündigung.
Q4: Kann der Vermieter die Reparatur aufschieben?
A: Nur kurzfristig, nicht dauerhaft.
Q5: Was ist bei Gefahr im Verzug?
A: Dann darf sofort gehandelt werden.
Fazit
Mietrecht – er muss defektes Garagentor bezahlen ist in den meisten Fällen völlig korrekt. Gehört die Garage zur Mietsache und liegt kein Eigenverschulden vor, trägt der Vermieter die vollständigen Reparaturkosten. Wichtig ist, den Mangel sauber zu melden, Fristen zu setzen und die eigenen Rechte konsequent wahrzunehmen.
Leave a Reply