Mietrecht Wer Haftet Für Defekt Garagentor

Home » Mietrecht Wer Haftet Für Defekt Garagentor

·

, ,

Ein defektes Garagentor ist mehr als nur ein kleines Ärgernis. Es kann die Nutzung der Garage unmöglich machen, Sicherheitsrisiken schaffen und den Alltag erheblich beeinträchtigen. Viele Mieter und Vermieter stellen sich deshalb die zentrale Frage: Mietrecht – wer haftet für defektes Garagentor?
In diesem ausführlichen Leitfaden erklären wir verständlich, rechtssicher und praxisnah, wer die Kosten tragen muss, welche Ausnahmen gelten und wie Sie im Ernstfall richtig handeln.

Mietrecht Wer Haftet Für Defekt Garagentor

Mietrecht Wer Haftet Für Defekt Garagentor – Die Grundregel

Das deutsche Mietrecht ist in diesem Punkt eindeutig:

👉 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Diese sogenannte Instandhaltungspflicht umfasst:

  • Wohnung
  • mitvermietete Garage
  • Garagentor inkl. Mechanik und Antrieb

Ist das Garagentor defekt, liegt in der Regel ein Sachmangel vor – und der Vermieter haftet.

Auch lesen:Detaillierte Informationen und Wartungstipps zum Hörmann Garagentor Produkt Nr 36603 Baujahr 2002


Gehört die Garage zur Mietsache?

Die Haftungsfrage hängt entscheidend davon ab, ob die Garage mitvermietet ist.

Garage ist Teil des Mietvertrags

✔ Im Mietvertrag erwähnt
✔ Nutzung gemeinsam mit der Wohnung
✔ Garage kostet extra oder ist inklusive

Vermieter haftet für Reparatur und Kosten

Garage separat angemietet

✔ Eigener Garagenmietvertrag

➡ Vermieter haftet ebenfalls, aber nur im Rahmen des Garagenvertrags


Welche Schäden am Garagentor muss der Vermieter bezahlen?

Der Vermieter haftet für alle Defekte, die nicht vom Mieter verursacht wurden.

Typische Fälle mit Vermieterhaftung

  • Defekter elektrischer Garagentorantrieb
  • Verschleiß an Federn, Rollen oder Seilen
  • Elektronik- oder Steuerungsprobleme
  • Verbogene oder beschädigte Führungsschienen
  • Altersbedingte Materialermüdung

💡 Normaler Verschleiß ist immer Sache des Vermieters.


Wann haftet der Mieter für ein defektes Garagentor?

Der Mieter haftet nur in Ausnahmefällen.

Haftung des Mieters bei:

  • Vorsätzlicher Beschädigung
  • Grob fahrlässigem Verhalten
  • Falscher Nutzung entgegen der Anleitung

Beispiel:
Der Mieter fährt mit dem Auto gegen das schließende Tor → Mieter haftet


Kleinreparaturklausel – Gilt sie beim Garagentor?

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Doch bei Garagentoren gilt fast immer:

Nein, keine Kleinreparatur

Warum?

  • Garagentore sind keine häufig genutzten Kleinteile
  • Reparaturen sind meist teuer (oft mehrere hundert Euro)
  • Sie betreffen die Bausubstanz

Kleinreparaturklauseln greifen hier nicht


Was gilt bei einem defekten elektrischen Garagentorantrieb?

Ein elektrischer Antrieb ist fester Bestandteil des Garagentors.

➡ Defekt = Mietmangel

Der Vermieter muss:

  • Reparatur veranlassen
  • Kosten übernehmen
  • bei Gefahr im Verzug sofort handeln

Ein Verweis auf „manuelles Öffnen“ ist bei schweren Toren meist unzumutbar.


Schritt-für-Schritt: Richtig vorgehen bei defektem Garagentor

1. Mangelanzeige

  • Schriftlich (E-Mail oder Brief)
  • Defekt genau beschreiben
  • Datum festhalten

2. Frist zur Reparatur setzen

  • Üblich: 7–14 Tage
  • Bei Sicherheitsrisiken: kürzer

3. Beweise sichern

  • Fotos und Videos
  • Zeugen
  • ggf. Handwerker-Einschätzung

4. Reaktion abwarten

Bleibt die Reparatur aus, können weitere Rechte entstehen.


Mietminderung bei defektem Garagentor – Ist das erlaubt?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen

  • Garage ist mitvermietet
  • Nutzung erheblich eingeschränkt
  • Vermieter wurde informiert
  • Defekt besteht länger als nur kurzfristig

Übliche Minderungsquoten (Orientierung)

Zustand der GarageMietminderung
Nutzung erschwertca. 2–5 %
Garage unbenutzbarca. 5–10 %

⚠️ Immer maßvoll mindern – Übertreibung birgt Risiko.


Schadensersatz zusätzlich möglich?

Ja, wenn dem Mieter durch den Defekt zusätzliche Kosten entstehen.

Beispiele

  • Parkkosten außerhalb
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall

Voraussetzung: Der Vermieter hat schuldhaft nicht repariert.


Darf der Vermieter die Reparatur verzögern?

❌ Nein, nicht unbegrenzt.

  • Finanzielle Gründe zählen nicht
  • Ersatzteilprobleme nur kurzfristig
  • Sicherheitsmängel müssen sofort beseitigt werden

Häufige Irrtümer im Mietrecht

  • „Das ist normale Abnutzung, zahlen Sie selbst.“ → falsch
  • „Nutzen Sie die Garage halt nicht.“ → unzulässig
  • „Die Reparatur ist zu teuer.“ → irrelevant

Praxisbeispiele aus dem Alltag

Beispiel 1: Antrieb defekt durch Alter

➡ Vermieter zahlt vollständig

Beispiel 2: Tor beschädigt durch Mieter

➡ Mieter haftet

Beispiel 3: Tor klemmt, Unfallgefahr

➡ Sofortige Reparaturpflicht des Vermieters


Sicherheitsaspekt: Warum Haftung wichtig ist

Ein defektes Garagentor kann:

  • Personen verletzen
  • Fahrzeuge beschädigen
  • Einbrüche erleichtern

Der Vermieter ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen.


Technischer Hintergrund (kurz erklärt)

Garagentore sind bewegliche Bauteile mit mechanischen und elektrischen Komponenten. Defekte entstehen häufig durch Verschleiß oder Materialermüdung.
Allgemeine Informationen zu Garagentoren finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagentor
(Quelle zur allgemeinen Information)


Checkliste: Wer haftet für das defekte Garagentor?

  • ☐ Garage ist mitvermietet
  • ☐ Defekt nicht vom Mieter verursacht
  • ☐ Verschleiß oder Technikfehler
  • ☐ Nutzung eingeschränkt oder unmöglich

Ergebnis: Vermieter haftet


FAQ: Mietrecht Wer Haftet Für Defekt Garagentor

Q1: Muss der Vermieter immer zahlen?

A: Ja, außer der Mieter hat den Schaden selbst verursacht.

Q2: Gilt das auch für elektrische Garagentore?

A: Ja, Antrieb und Steuerung gehören zur Mietsache.

Q3: Kann der Vermieter die Reparatur ablehnen?

A: Nein, nicht bei einem echten Mietmangel.

Q4: Darf ich die Reparatur selbst beauftragen?

A: Nur nach Fristsetzung und Ankündigung.

Q5: Ist Mietminderung automatisch erlaubt?

A: Nein, sie muss angemessen und begründet sein.


Fazit

Die Frage „Mietrecht – wer haftet für defektes Garagentor?“ lässt sich in den meisten Fällen klar beantworten: Der Vermieter. Gehört die Garage zur Mietsache und liegt kein Verschulden des Mieters vor, trägt der Vermieter Reparatur und Kosten vollständig.
Wichtig sind eine saubere Mangelanzeige, Fristsetzung und ein sachliches Vorgehen – so lassen sich Konflikte oft schnell und rechtssicher lösen.

👉 Tipp: Teilen Sie diesen Artikel, damit auch andere Mieter und Vermieter ihre Rechte und Pflichten kennen.

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *