Mietwohnung Garagentor Funktioniert Nicht Taxi Nehmen

Home » Mietwohnung Garagentor Funktioniert Nicht Taxi Nehmen

·

,

Stellen Sie sich vor: Sie möchten morgens zur Arbeit fahren, doch das Garagentor Ihrer Mietwohnung funktioniert nicht. Das Auto ist eingeschlossen oder die Garage nicht nutzbar – Sie müssen kurzfristig ein Taxi nehmen. Viele Mieter fragen sich in dieser Situation zu Recht, ob sie auf den Kosten sitzen bleiben oder ob der Vermieter zahlen muss. Dieser Artikel erklärt klar, praxisnah und rechtssicher, welche Rechte Sie haben und wie Sie richtig vorgehen.

Mietwohnung Garagentor Funktioniert Nicht Taxi Nehmen

Mietwohnung Garagentor funktioniert nicht Taxi nehmen – Worum geht es rechtlich?

Wenn das Garagentor in einer Mietwohnung defekt ist, liegt häufig ein Mietmangel vor. Besonders relevant wird das Thema, wenn durch den Defekt zusätzliche Kosten entstehen – etwa für ein Taxi, weil:

  • das Auto in der Garage eingeschlossen ist
  • die Garage nicht erreichbar oder unbenutzbar ist
  • eine alternative Nutzung faktisch unmöglich ist

Die zentrale Frage lautet dann: Wer trägt die Taxikosten?

Auch lesen:Detaillierte Informationen und Wartungstipps zum Hörmann Garagentor Produkt Nr 36603 Baujahr 2002


Gehört die Garage zur Mietsache?

Der erste Prüfpunkt ist der Mietvertrag.

Garage ist mitvermietet

✔ Garage oder Stellplatz im Mietvertrag genannt
✔ Garage wird regelmäßig genutzt
✔ Garage ist Teil der Wohnnutzung

➡ Der Vermieter ist grundsätzlich verantwortlich.

Garage separat angemietet

✔ Eigener Garagenmietvertrag

➡ Auch hier haftet der Vermieter, allerdings nur im Rahmen des Garagenvertrags.


Wann liegt ein Mietmangel vor?

Ein Mietmangel liegt vor, wenn die Garage nicht wie vereinbart genutzt werden kann.

Typische Mängel beim Garagentor

  • Elektrischer Antrieb defekt
  • Tor öffnet oder schließt nicht
  • Tor klemmt oder blockiert
  • Sicherheitsrisiken (Absturz, Quetschgefahr)

💡 Ein defektes Garagentor ist kein Bagatellschaden.


Muss der Vermieter die Reparatur bezahlen?

Ja – in den meisten Fällen.

Grundsatz im Mietrecht

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in funktionsfähigem Zustand zu halten. Dazu zählen:

  • Garagentor
  • Mechanik
  • elektrischer Antrieb

Reparaturkosten trägt der Vermieter, sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt.


Taxi nehmen wegen defektem Garagentor – wer zahlt?

Jetzt zum Kern der Frage: Taxi nehmen – ja oder nein, und wer zahlt?

Grundregel

Taxikosten sind kein automatischer Anspruch, können aber als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für Kostenersatz

✔ Garagentor ist defekt
✔ Garage gehört zur Mietsache
✔ Vermieter wurde informiert
✔ Nutzungsausfall führt zu Mehrkosten
✔ Vermieter reagiert nicht oder verspätet

➡ Dann können Taxikosten erstattungsfähig sein.


Beispiel aus der Praxis

Situation:
Auto ist durch defektes Garagentor eingeschlossen. Mieter muss zur Arbeit und nimmt ein Taxi (25 €).

Bewertung:

  • Mangel liegt vor
  • Vermieter wurde informiert
  • Keine andere zumutbare Lösung

Gute Chancen auf Kostenerstattung


Wann muss der Vermieter die Taxikosten nicht zahlen?

❌ Wenn der Mieter:

  • den Defekt selbst verursacht hat
  • den Vermieter nicht informiert hat
  • ohne Notwendigkeit ein Taxi nimmt
  • eine zumutbare Alternative hatte (z. B. Garage manuell nutzbar)

Schritt-für-Schritt: Richtig handeln bei defektem Garagentor

1. Mangel sofort melden

  • Schriftlich (E-Mail, Messenger, Brief)
  • Defekt genau beschreiben
  • Uhrzeit und Datum festhalten

2. Reparatur verlangen

  • Angemessene Frist setzen (z. B. 7 Tage)
  • Bei Eilfällen: sofortige Beseitigung fordern

3. Belege sammeln

  • Taxiquittungen
  • Fotos/Videos vom Defekt
  • Zeugenaussagen

4. Kosten geltend machen

  • Sachlich und schriftlich
  • Belege beifügen

Taxi oder Mietwagen – was ist zumutbar?

Gerichte prüfen immer die Zumutbarkeit.

OptionZumutbar?
Taxi bei eingeschlossenem Auto✔ Ja
Mehrere Tage Taxi ohne Reparatur⚠ Einzelfall
Öffentlicher Nahverkehr verfügbar❓ Abwägung
Manuelles Öffnen möglich & sicher❌ Taxi oft nicht nötig

Mietminderung zusätzlich möglich?

Ja, oft zusätzlich zu den Taxikosten.

Voraussetzungen

  • Garage mitvermietet
  • Nutzung eingeschränkt oder unmöglich
  • Defekt dauert länger als nur kurz

Richtwerte (Orientierung)

ZustandMietminderung
Nutzung erschwertca. 2–5 %
Garage unbenutzbarca. 5–10 %

Häufige Fehler von Mietern

  • ❌ Taxi nehmen ohne Vermieter zu informieren
  • ❌ Keine Belege aufbewahren
  • ❌ Kosten ohne Begründung verlangen
  • ❌ Überhöhte Forderungen stellen

Häufige Ausreden von Vermietern – und die Antwort

  • „Nehmen Sie doch den Bus.“ → Nur, wenn zumutbar
  • „Das ist nicht mein Problem.“ → Doch, Instandhaltungspflicht
  • „Die Reparatur dauert halt.“ → Nur kurzfristig akzeptabel

Rechtlicher Hintergrund (Kurzinfo)

Nach deutschem Mietrecht (§ 535 BGB) muss der Vermieter die Mietsache instand halten. Nutzungsausfall kann zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn der Vermieter schuldhaft nicht handelt.
Allgemeine Informationen zu Garagentoren finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagentor
(Quelle zur allgemeinen Information)


Checkliste: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Taxikosten?

  • Garagentor defekt
  • ☐ Garage Teil der Mietsache
  • ☐ Vermieter informiert
  • ☐ Auto nicht nutzbar
  • ☐ Taxi notwendig und angemessen

Ja, Anspruch ist möglich


FAQ: Mietwohnung Garagentor funktioniert nicht Taxi nehmen

Q1: Darf ich sofort ein Taxi nehmen?

A: Ja, wenn das Auto eingeschlossen ist und keine Alternative besteht.

Q2: Muss der Vermieter das Taxi zahlen?

A: Möglich, wenn er vom Defekt wusste und nicht rechtzeitig reagiert hat.

Q3: Brauche ich Belege?

A: Ja, ohne Quittungen kein Anspruch.

Q4: Kann ich zusätzlich die Miete mindern?

A: Ja, bei längerem Nutzungsausfall der Garage.

Q5: Was gilt bei Gefahr im Verzug?

A: Dann darf sofort gehandelt werden, auch ohne Fristsetzung.


Fazit

Wenn in der Mietwohnung das Garagentor nicht funktioniert und Sie deshalb ein Taxi nehmen müssen, sind Sie nicht automatisch auf den Kosten sitzen geblieben. Gehört die Garage zur Mietsache und handelt der Vermieter nicht rechtzeitig, können Taxikosten und ggf. Mietminderung berechtigt sein.
Wichtig sind eine sofortige Mängelanzeige, saubere Dokumentation und ein sachliches Vorgehen.

👉 Hat Ihnen dieser Übersicht geholfen? Teilen Sie den Artikel gern, damit auch andere Mieter ihre Rechte kennen.

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *