Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Beim Einparken oder Rückwärtsfahren wird das Garagentor beschädigt. Doch wer übernimmt die Kosten? Welche Versicherung zahlt, wenn man mit dem Auto auf das Garagentor auffährt? In diesem Artikel erklären wir, welche Versicherung für den Schaden aufkommt und was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.

Mit Dem Auto Auf Garagentor Beschädigt Welche Versicherung Zahlt – Ihre Möglichkeiten
Ob das eigene Garagentor oder das eines Dritten beschädigt wurde, spielt eine große Rolle bei der Frage nach der richtigen Versicherung. Die wichtigsten Faktoren sind:
- Eigentum des Garagentors: Ist das Tor im eigenen Besitz oder gehört es einem anderen?
- Verursacher des Schadens: Hat der Fahrer selbst Schuld oder war ein technischer Defekt am Auto die Ursache?
- Art der Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – welche Versicherung zahlt?
In den folgenden Abschnitten gehen wir detailliert darauf ein, welche Versicherung für welchen Fall zuständig ist.
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Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – Wer kommt für den Schaden auf?
Je nach Situation können unterschiedliche Versicherungen den Schaden am Garagentor übernehmen.
1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an fremdem Eigentum verursachen. Wenn Sie also das Garagentor eines Nachbarn beschädigen, übernimmt die Haftpflicht die Kosten.
✅ Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn:
- Das Garagentor nicht Ihnen gehört (z. B. ein fremdes Tor oder eines in einer Mietgarage).
- Der Schaden eindeutig durch Ihr Fahrzeug verursacht wurde.
❌ Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn:
- Das beschädigte Garagentor Ihnen selbst gehört.
- Der Schaden mutwillig oder grob fahrlässig verursacht wurde.
💡 Wichtig: Wird die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, kann dies zu einer höheren Versicherungsprämie führen!
2. Die Vollkaskoversicherung – Eigene Schäden abgedeckt
Wenn das beschädigte Garagentor Ihnen gehört, dann ist die Vollkaskoversicherung die richtige Anlaufstelle. Sie deckt selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und in einigen Fällen auch an Ihrem Garagentor.
✅ Die Vollkaskoversicherung zahlt, wenn:
- Sie das eigene Garagentor beschädigt haben.
- Es sich um einen Unfall handelt, der durch eigene Fahrlässigkeit passiert ist.
❌ Die Vollkaskoversicherung zahlt nicht, wenn:
- Der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
- Es sich um normale Abnutzung oder Verschleiß handelt.
💡 Selbstbeteiligung beachten: Je nach Versicherungsvertrag müssen Sie einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen.
3. Die Wohngebäudeversicherung – Garagentor als Teil des Hauses
Wenn das Garagentor zum Gebäude gehört (z. B. fest mit einem Einfamilienhaus verbunden ist), kann auch die Wohngebäudeversicherung einspringen.
✅ Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn:
- Das Garagentor durch äußere Einflüsse beschädigt wurde (z. B. Sturm, Hagel).
- Der Schaden von einem anderen Fahrzeug verursacht wurde, das nicht Ihnen gehört.
❌ Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, wenn:
- Der Schaden durch den Eigentümer des Hauses selbst verursacht wurde.
- Es sich um normale Abnutzung oder Materialermüdung handelt.
💡 Tipp: Falls ein Fremder Ihr Garagentor beschädigt hat, lassen Sie sich dessen Versicherungsdaten geben, um die Schadensregulierung einzuleiten.
Wie läuft die Schadensmeldung ab?
Wenn das Garagentor beschädigt wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Schaden dokumentieren:
- Fotos vom Garagentor und den Schäden machen.
- Falls möglich, Zeugen benennen.
- Versicherung informieren:
- Den Schaden unverzüglich melden.
- Wichtige Dokumente wie Versicherungsnummer und Schadensbericht bereithalten.
- Kostenvoranschlag einholen:
- Eine Fachfirma beauftragen, die den Schaden begutachtet.
- Den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen.
- Freigabe der Reparatur abwarten:
- Erst nach Freigabe der Versicherung sollte die Reparatur beginnen.
- Falls die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, kann ein Anwalt helfen.
Wer haftet, wenn ein anderer Fahrer Ihr Garagentor beschädigt?
Wenn ein anderer Autofahrer Ihr Garagentor beschädigt, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. In diesem Fall:
- Lassen Sie sich die Versicherungsdaten des Fahrers geben.
- Melden Sie den Schaden direkt bei dessen Versicherung.
- Falls der Verursacher flüchtet, sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
💡 Wichtig: Falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann, könnte Ihre eigene Wohngebäude- oder Kaskoversicherung für den Schaden aufkommen – abhängig von der Police.
Welche Kosten entstehen bei einem beschädigten Garagentor?
Die Reparaturkosten für ein beschädigtes Garagentor hängen von der Schwere des Schadens ab. Hier einige durchschnittliche Kostenbeispiele:
- Kleinere Schäden (z. B. Dellen, Kratzer): 200 – 500 €
- Austausch einzelner Elemente (z. B. Schienen, Federn): 500 – 1.500 €
- Komplettaustausch des Garagentors: 1.500 – 4.000 €
Falls auch der Garagentorantrieb beschädigt wurde, können zusätzliche Kosten von 300 – 800 € anfallen.
Fazit: Welche Versicherung zahlt bei einem beschädigten Garagentor?
Ein beschädigtes Garagentor kann hohe Reparaturkosten verursachen. Die richtige Versicherung hängt von der Ursache und vom Eigentum des Tores ab:
✔ Kfz-Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Sie das Tor eines Dritten beschädigt haben.
✔ Vollkaskoversicherung: Übernimmt Schäden am eigenen Garagentor, wenn Sie selbst der Verursacher sind.
✔ Wohngebäudeversicherung: Kann greifen, wenn das Tor durch Unwetter oder fremde Fahrzeuge beschädigt wurde.
Um Probleme bei der Regulierung zu vermeiden, ist eine sorgfältige Schadensdokumentation wichtig. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung helfen, die beste Lösung zu finden.
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