Mit Eigenem Auto Das Eigene Garagentor Beschädigt – Welche Versicherung Zahlt und Was Sie Wissen Müssen?

Home » Mit Eigenem Auto Das Eigene Garagentor Beschädigt – Welche Versicherung Zahlt und Was Sie Wissen Müssen?

·

Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Sie haben mit Ihrem eigenen Auto das eigene Garagentor beschädigt. Doch welche Versicherung kommt für den Schaden auf? Dieser Artikel klärt alle wichtigen Fragen zu den Versicherungen, die in einem solchen Fall greifen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was Sie bei der Schadensmeldung beachten sollten.

Mit Eigenem Auto Das Eigene Garagentor Beschädigt Welche Versicherung Zahlt

Wer zahlt, wenn man mit eigenem Auto das eigene Garagentor beschädigt?

Wenn man mit dem eigenen Fahrzeug das eigene Garagentor beschädigt, handelt es sich um einen sogenannten Eigenschaden. In diesem Fall gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, da nicht jede Versicherung automatisch für den Schaden aufkommt.

Auch lesen: Warum Bewegt Sich Mein Garagentor Nicht, Obwohl Der Antriebsmotor Läuft? Ursachen und Lösungen

Grundsätzlich können drei Versicherungen relevant sein:

  1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
  2. Die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)
  3. Die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung

Je nach Situation und Schaden kann eine dieser Versicherungen für die Kosten aufkommen.


Mit Eigenem Auto Das Eigene Garagentor Beschädigt – Welche Versicherung Zahlt?

Um genau zu klären, welche Versicherung in Ihrem Fall zuständig ist, betrachten wir die einzelnen Versicherungsarten im Detail.

1. Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an fremdem Eigentum verursachen. Da die Garage jedoch Ihr eigenes Eigentum ist, greift die Haftpflichtversicherung hier nicht.

Ergebnis: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden an Ihrem eigenen Garagentor.

2. Zahlt die Kaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung ist in zwei Varianten verfügbar:

  • Teilkaskoversicherung: Deckt meist Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Diebstahl), nicht aber selbst verursachte Unfälle.
  • Vollkaskoversicherung: Übernimmt auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug.

Was bedeutet das für den Schaden?

  • Das Auto wurde beschädigt? Falls Ihr Fahrzeug beim Aufprall beschädigt wurde, kommt die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten am Auto auf (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung).
  • Das Garagentor wurde beschädigt? Der Schaden am Garagentor wird von der Kaskoversicherung nicht übernommen.

Ergebnis: Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden am Auto, aber nicht am Garagentor.

3. Zahlt die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung greift in der Regel bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser, nicht aber bei Schäden durch selbst verursachte Unfälle.

Einige Tarife der Wohngebäudeversicherung bieten jedoch eine Erweiterung für Eigenschäden, die in manchen Fällen auch Schäden durch das eigene Auto abdecken kann.

Die Hausratversicherung zahlt in diesem Fall nicht, da das Garagentor nicht als beweglicher Hausrat gilt.

Ergebnis: Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht, es sei denn, eine spezielle Eigenschaden-Klausel ist enthalten.


Welche Versicherung zahlt also tatsächlich für das beschädigte Garagentor?

Da weder die Kfz-Haftpflichtversicherung noch die Kaskoversicherung oder die Standard-Wohngebäudeversicherung für den Schaden am Garagentor aufkommt, gibt es folgende Lösungen:

  1. Spezielle Eigenschaden-Versicherung: Manche Versicherungen bieten eine Zusatzversicherung an, die selbstverschuldete Schäden am eigenen Eigentum abdeckt.
  2. Garantie oder Wartungsvertrag: Falls Ihr Garagentor noch unter Garantie steht oder Sie einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller haben, lohnt es sich, nachzufragen.
  3. Selbst bezahlen: Falls keine Versicherung greift, bleibt nur die Möglichkeit, die Reparaturkosten selbst zu übernehmen.

Wie kann man den Schaden der Versicherung melden?

Falls Ihre Vollkasko- oder Wohngebäudeversicherung für Teile des Schadens aufkommt, müssen Sie den Schaden ordnungsgemäß melden. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos vom beschädigten Auto und Garagentor aus verschiedenen Winkeln.
  2. Versicherung kontaktieren: Melden Sie den Schaden umgehend bei der zuständigen Versicherung.
  3. Gutachten einholen: Falls erforderlich, wird die Versicherung ein Gutachten in Auftrag geben, um die Schadenshöhe festzustellen.
  4. Reparaturfreigabe abwarten: Bevor Sie eine Reparatur beauftragen, sollten Sie die Freigabe der Versicherung einholen.

Wie kann man solche Unfälle vermeiden?

Um in Zukunft Schäden am eigenen Garagentor zu vermeiden, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:

Einparkkameras oder Parksensoren nutzen: Viele moderne Autos haben Einparkhilfen, die Hindernisse erkennen.
Langsam und vorsichtig in die Garage fahren: Gerade bei engen Einfahrten ist besondere Vorsicht geboten.
Automatische Garagentore richtig programmieren: Falls Sie ein elektrisches Garagentor nutzen, stellen Sie sicher, dass die Schließ- und Öffnungsmechanismen korrekt funktionieren.
Gute Beleuchtung in der Garage: Eine schlechte Beleuchtung kann dazu führen, dass man Abstände falsch einschätzt.


Fazit – Welche Versicherung zahlt, wenn Sie mit eigenem Auto das eigene Garagentor beschädigen?

Ein selbstverschuldeter Schaden am eigenen Garagentor kann teuer werden, da keine Standardversicherung diesen automatisch abdeckt.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Zahlt nicht, da es sich um Eigenschaden handelt.
  • Vollkaskoversicherung: Zahlt nur für den Schaden am Auto, nicht für das Garagentor.
  • Wohngebäudeversicherung: Zahlt nur, wenn eine spezielle Eigenschaden-Klausel vorhanden ist.
  • Lösung: Entweder eine spezielle Eigenschaden-Versicherung abschließen oder die Reparatur selbst bezahlen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bei seiner Versicherung erkundigen, ob eine Erweiterung für Eigenschäden möglich ist. So lassen sich finanzielle Überraschungen vermeiden!

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *