Muß Der Vermieter Das Garagentor Streichen

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Gerade wenn die Garage Teil der Mietsache ist, sind viele Mieter unsicher, ob sie den Anstrich selbst übernehmen müssen oder ob der Vermieter zuständig ist. Dieser Artikel erklärt klar, rechtssicher und praxisnah, wie die Rechtslage aussieht und wann ein Anspruch besteht.

Muß Der Vermieter Das Garagentor Streichen

Muß der Vermieter das Garagentor streichen?

Die kurze Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.

👉 Grundsatz im deutschen Mietrecht:
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Instandhaltung von Bauteilen, wie etwa dem Garagentor.

Ob der Vermieter das Garagentor streichen muß, hängt davon ab:

  • warum ein neuer Anstrich nötig ist
  • wo sich das Garagentor befindet
  • was im Mietvertrag geregelt ist

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Gehört das Garagentor zur Mietsache?

Ja, wenn …

  • die Garage mitvermietet ist
  • das Garagentor bei Übergabe Bestandteil der Garage war
  • die Nutzung der Garage ohne Tor nicht möglich wäre

In diesen Fällen ist das Garagentor Teil der Mietsache – und fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Vermieters.


Was zählt als Instandhaltung – und was als Schönheitsreparatur?

Hier liegt der Kern der Frage.

Instandhaltung (Pflicht des Vermieters)

  • Schutz vor Rost
  • Erhalt der Funktionsfähigkeit
  • Abwendung von Substanzschäden
  • Witterungsschutz (Außenanstrich)

Schönheitsreparaturen (oft Sache des Mieters)

  • Tapezieren
  • Streichen von Innenwänden
  • rein optische Maßnahmen im Wohnraum

👉 Wichtig:
Das Streichen eines äußeren Garagentors zählt nicht zu den klassischen Schönheitsreparaturen.


Außenanstrich: Klare Sache für den Vermieter

Ein Garagentor ist in der Regel:

  • Außenbauteil
  • dauerhaft Wind und Wetter ausgesetzt
  • Bestandteil der Gebäudesubstanz

Daher gilt:
➡️ Der Außenanstrich eines Garagentors fällt regelmäßig unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters.


Wann muß der Vermieter das Garagentor streichen?

Der Vermieter ist verpflichtet, das Garagentor zu streichen, wenn:

  • der Lack stark verwittert ist
  • Rost entsteht oder droht
  • das Material Schaden nimmt
  • die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist

Es reicht also nicht, dass das Tor nur „nicht mehr schön“ aussieht – es muß ein Instandhaltungsbedarf bestehen.


Wann muß der Vermieter nicht streichen?

Der Vermieter muß nicht streichen, wenn:

  • das Tor lediglich optisch gealtert ist
  • keine Substanz- oder Funktionsschäden vorliegen
  • der Mieter den schlechten Zustand selbst verursacht hat
  • der Mietvertrag wirksam etwas anderes regelt

Sonderfall: Mieter hat das Garagentor beschädigt

Hat der Mieter:

  • das Tor beschädigt
  • ungeeignete Farbe verwendet
  • eigenmächtig gestrichen und Schäden verursacht

➡️ Dann kann der Vermieter:

  • Nachbesserung verlangen
  • Schadenersatz fordern
  • Kosten von der Kaution abziehen

Was sagt der Mietvertrag?

Der Mietvertrag ist immer mitentscheidend.

Prüfen Sie:

  • Ist die Garage ausdrücklich Teil des Mietvertrags?
  • Gibt es Regelungen zu Instandhaltung oder Anstrich?
  • Sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen enthalten?

Achtung:
Klauseln, die pauschal den Außenanstrich auf den Mieter übertragen, sind häufig unwirksam.


Kann der Vermieter den Anstrich auf den Mieter abwälzen?

In der Praxis: meist nein.

Denn:

  • Außenanstriche gehören zur Substanzerhaltung
  • sie dienen nicht nur der Optik
  • sie schützen das Gebäude

Gerichte sehen den Außenanstrich daher überwiegend als Vermieterpflicht an.


Was ist mit Innen-Garagentoren?

Beispiel:

Garage liegt im Hausinneren oder in einer Tiefgarage.

Hier gilt:

  • Innenanstriche können unter Umständen als Schönheitsreparatur gelten
  • abhängig vom Mietvertrag
  • abhängig vom Zustand bei Übergabe

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.


Vorgehen für Mieter: Schritt für Schritt

Schritt 1: Zustand dokumentieren

Fotos von Rost, Abplatzungen oder Schäden machen.

Schritt 2: Vermieter informieren

Sachlich, schriftlich, mit Fristsetzung.

Schritt 3: Instandhaltung verlangen

Hinweis auf Schutzfunktion und Substanz.

Schritt 4: Geduld bewahren

Angemessene Frist (z. B. 2–4 Wochen).


Vorgehen für Vermieter: Rechtssicher handeln

  1. Zustand prüfen (Optik vs. Substanz)
  2. Mietvertrag kontrollieren
  3. Bei Bedarf Fachbetrieb beauftragen
  4. Keine Kosten auf Mieter abwälzen, wenn unzulässig

So vermeiden Vermieter Streit und rechtliche Risiken.


Kosten: Wer zahlt das Streichen?

SituationKosten trägt
Rost, VerwitterungVermieter
normaler VerschleißVermieter
optischer Wunsch des MietersMieter
Schaden durch MieterMieter

Ein fachgerechter Anstrich kostet je nach Tor 150–400 €.


Was sagt die Rechtsprechung allgemein?

Die Gerichte unterscheiden klar zwischen:

  • Erhalt der Mietsache (Vermieterpflicht)
  • optischen Verbesserungen (nicht zwingend)

Der Außenanstrich dient fast immer dem Erhalt.

Grundlagen zum Mietrecht finden Sie auch auf Wikipedia:
👉 https://de.wikipedia.org/wiki/Mietrecht_(Deutschland)


Häufige Irrtümer

❌ „Der Mieter nutzt die Garage, also muß er streichen“
❌ „Außenanstrich ist eine Schönheitsreparatur“
❌ „Steht nichts im Vertrag, zahlt der Mieter“

👉 Diese Annahmen sind rechtlich falsch oder unvollständig.


Vorteile eines rechtzeitigen Anstrichs

Vorteile für den Vermieter

  • Werterhalt der Immobilie
  • Vermeidung teurer Folgeschäden
  • zufriedene Mieter

Vorteile für den Mieter

  • sichere Nutzung
  • bessere Optik
  • klare Rechtslage

FAQ – Muß der Vermieter das Garagentor streichen?

Muß der Vermieter ein rostiges Garagentor streichen?

Ja, wenn der Rost die Substanz gefährdet.

Kann der Vermieter den Mieter zum Streichen verpflichten?

In der Regel nein, insbesondere beim Außenanstrich.

Was ist, wenn nur die Farbe verblasst ist?

Dann besteht meist kein Anspruch.

Gilt das auch bei Einfamilienhäusern?

Ja, die Grundsätze sind identisch.

Darf der Mieter selbst streichen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters.


Fazit

Muß der Vermieter das Garagentor streichen?
👉 Ja, wenn es um Instandhaltung, Rostschutz oder Substanzerhalt geht.
👉 Nein, wenn es sich nur um einen optischen Wunsch ohne Mangel handelt.

Ein Garagentor ist Teil der Gebäudesubstanz – und damit in vielen Fällen klar Sache des Vermieters.
Wenn Ihnen dieser Artikel geholfen hat, teilen Sie ihn gerne mit anderen Mietern oder Vermietern – so lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden 🚪🎨📄

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