Der Handsender für das Garagentor gehört für viele Mieter ganz selbstverständlich zum Alltag. Doch was passiert, wenn er plötzlich nicht mehr funktioniert oder verloren geht? Genau hier stellt sich die wichtige Frage: Muss Vermieter Handsender von Garagentor ersetzen?
In diesem Artikel klären wir verständlich, wer die Kosten trägt, welche rechtlichen Regeln gelten und wie Mieter wie Vermieter Streit vermeiden können.

Muss Vermieter Handsender von Garagentor ersetzen?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf die Ursache an.
👉 Grundsatz im Mietrecht:
Der Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen und funktionsfähigen Zustand erhalten. Dazu kann auch ein Garagentor mitsamt Handsender gehören.
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Ob der Vermieter den Handsender ersetzen muss, hängt davon ab, warum dieser nicht mehr funktioniert.
Rechtliche Grundlage im Mietrecht
Die zentrale rechtliche Basis bildet das deutsche Mietrecht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vermieter verpflichtet, die vermietete Sache instand zu halten.
Grundlagen dazu finden Sie auch auf Wikipedia:
👉 https://de.wikipedia.org/wiki/Mietrecht_(Deutschland)
Daraus ergibt sich:
- Defekte durch normalen Verschleiß: Vermieter zahlt
- Verlust oder Beschädigung durch den Mieter: Mieter zahlt
Gehört der Garagentor-Handsender zur Mietsache?
Ja, wenn …
- die Garage ausdrücklich mitvermietet ist
- der Handsender bei Einzug übergeben wurde
- der Handsender notwendig ist, um die Garage zu nutzen
In diesem Fall gilt der Handsender als Bestandteil der Mietsache.
Nein, wenn …
- der Handsender privat nachgekauft wurde
- es sich um einen zusätzlichen Ersatzsender handelt
- der Mietvertrag etwas anderes regelt
Typische Szenarien – wer zahlt was?
1. Handsender defekt (normaler Verschleiß)
Beispiel:
Der Handsender reagiert trotz neuer Batterie nicht mehr.
➡️ Kosten trägt der Vermieter
Begründung:
- Elektronik unterliegt Verschleiß
- kein Fehlverhalten des Mieters
2. Handsender verloren
Beispiel:
Der Mieter verliert den Handsender unterwegs.
➡️ Kosten trägt der Mieter
Zusätzlich kann der Vermieter:
- den Antrieb neu codieren lassen
- aus Sicherheitsgründen weitere Handsender ersetzen
Diese Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
3. Handsender beschädigt (Eigenverschulden)
Beispiel:
Handsender fällt ins Wasser oder wird überfahren.
➡️ Kosten trägt der Mieter
Das gilt als schuldhafte Beschädigung.
4. Handsender funktioniert wegen Garagentor-Defekt nicht
Beispiel:
Der Handsender ist technisch in Ordnung, aber das Tor reagiert nicht.
➡️ Kosten trägt der Vermieter
Denn hier liegt ein Mangel an der Mietsache vor.
Was sagt der Mietvertrag?
Der Mietvertrag spielt eine entscheidende Rolle.
Prüfen Sie insbesondere:
- Ist die Garage Bestandteil des Mietvertrags?
- Werden Handsender explizit erwähnt?
- Gibt es Regelungen zu Verlust oder Ersatz?
❗ Wichtig:
Unklare Klauseln werden im Zweifel zugunsten des Mieters ausgelegt.
Kleinreparaturklausel – greift sie hier?
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel (z. B. bis 100 €).
Aber:
Ein Garagentor-Handsender zählt meist nicht zu den Teilen, die:
- häufig vom Mieter bedient werden und
- direkt dem Zugriff im Wohnraum unterliegen
Daher greift die Kleinreparaturklausel oft nicht.
Wie teuer ist ein Ersatz-Handsender?
Die Kosten variieren stark:
| Art | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Original-Handsender | 30–80 € |
| Universal-Handsender | 15–40 € |
| Neucodierung Antrieb | 50–150 € |
Gerade bei Verlust können die Gesamtkosten also deutlich höher ausfallen.
Muss der Vermieter mehrere Handsender stellen?
Grundsatz:
Der Vermieter muss die Anzahl ersetzen, die ursprünglich zur Mietsache gehörte.
- 1 übergebener Handsender → 1 Ersatz
- mehrere übergebene Handsender → entsprechend mehrere
Zusätzliche Wunsch-Sender zahlt der Mieter selbst.
Sicherheitsaspekt: Was passiert bei Verlust?
Bei Verlust eines Handsenders ist der Vermieter aus Sicherheitsgründen oft verpflichtet:
- die Funkcodierung zu ändern
- alte Sender zu deaktivieren
➡️ Die Kosten dafür können dem Mieter auferlegt werden, wenn er den Verlust verschuldet hat.
Schritt-für-Schritt: So gehen Mieter richtig vor
Schritt 1: Ursache klären
Defekt oder Verlust?
Schritt 2: Vermieter informieren
Am besten schriftlich (E-Mail reicht).
Schritt 3: Lösung abstimmen
Ersatz durch Vermieter oder Kostenvoranschlag.
Schritt 4: Belege aufbewahren
Rechnungen, Kommunikation dokumentieren.
Schritt-für-Schritt: So handeln Vermieter korrekt
- Ursache prüfen (Verschleiß vs. Verschulden)
- Mietvertrag kontrollieren
- Bei Defekt zeitnah ersetzen
- Bei Verlust Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
So vermeiden Vermieter rechtliche Auseinandersetzungen.
Häufige Streitpunkte zwischen Mieter & Vermieter
- Wer hat den Defekt verursacht?
- War der Handsender alt oder neu?
- War die Batterie leer oder der Sender kaputt?
- Wurde der Handsender ordnungsgemäß genutzt?
Eine klare Kommunikation hilft, Konflikte zu vermeiden.
Vorteile klarer Regelungen im Mietvertrag
Vorteile
- weniger Streit
- klare Kostenzuordnung
- rechtliche Sicherheit
- zufriedene Mietparteien
Nachteile ohne Regelung
- Unsicherheit
- Diskussionen
- Zeit- und Kostenaufwand
FAQ – Muss Vermieter Handsender von Garagentor ersetzen?
Muss der Vermieter bei Defekt immer zahlen?
Ja, wenn es sich um normalen Verschleiß handelt.
Wer zahlt bei Verlust des Handsenders?
In der Regel der Mieter.
Gilt das auch für Tiefgaragen?
Ja, die Grundsätze sind identisch.
Kann der Vermieter einen Universal-Handsender stellen?
Ja, sofern er technisch kompatibel ist.
Darf der Vermieter die Kosten von der Kaution abziehen?
Ja, bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung.
Fazit
Muss Vermieter Handsender von Garagentor ersetzen?
👉 Ja, wenn der Handsender durch normalen Verschleiß defekt ist oder Teil der Mietsache war.
👉 Nein, wenn der Mieter ihn verliert oder beschädigt.
Wer seine Rechte und Pflichten kennt, vermeidet unnötige Konflikte. Wenn Ihnen dieser Artikel geholfen hat, teilen Sie ihn gerne mit anderen Mietern oder Vermietern – so sorgt Wissen für ein besseres Mietverhältnis 🚪🔑📄
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