Vermietung und Verpachtung: Neues Garagentor absetzbar?

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Viele Vermieter stehen vor der Frage, ob sie Investitionen in ihre Immobilie steuerlich geltend machen können. Besonders häufig taucht die Unsicherheit bei konkreten Maßnahmen auf, wie dem Austausch eines Garagentors. Vermietung und Verpachtung Neues Garagentor absetzbar – genau diese Frage stellen sich zahlreiche Eigentümer, die ihre Steuerlast optimieren möchten, ohne Fehler zu riskieren.

Vermietung Und Verpachtung Neues Garagentor Absetzbar

In diesem Artikel erfahren Sie klar und praxisnah, wann ein neues Garagentor als Werbungskosten gilt, wann es als Herstellungskosten behandelt wird und wie Sie korrekt vorgehen.

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Was zählt steuerlich bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten?

Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung erzielen, dürfen Sie alle Kosten absetzen, die mit der Erzielung dieser Einnahmen in Zusammenhang stehen. Dazu zählen sogenannte Werbungskosten.

Typische Werbungskosten sind:

  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Verwaltungskosten
  • Finanzierungskosten (Zinsen)
  • Abschreibungen (AfA)

Laut § 9 EStG dürfen Aufwendungen abgezogen werden, wenn sie der Erhaltung der Immobilie dienen. Genau hier ist der Austausch eines Garagentors einzuordnen.

Weitere Details zu Werbungskosten finden Sie auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten


Ist ein neues Garagentor Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

Diese Unterscheidung ist entscheidend.

KriteriumErhaltungsaufwandHerstellungskosten
ZweckWiederherstellung des ursprünglichen ZustandsWesentliche Verbesserung
Steuerliche BehandlungSofort absetzbarÜber Jahre abschreiben (AfA)
BeispielAltes Tor ersetzenGarage wird erstmals mit Tor ausgestattet
SteuerwirkungSofortige SteuerersparnisLangfristige Verteilung

Praxisregel:
Wenn Sie ein altes, defektes Garagentor gegen ein neues austauschen, handelt es sich in der Regel um Erhaltungsaufwand.

Wenn jedoch zuvor kein Tor vorhanden war oder die Garage grundlegend umgebaut wird, können Herstellungskosten vorliegen.


Warum akzeptiert das Finanzamt den Austausch meist als Erhaltungsaufwand?

Die Finanzverwaltung betrachtet Maßnahmen als Erhaltungsaufwand, wenn:

  • keine Nutzungsänderung erfolgt
  • kein höherer Standard als zuvor entsteht
  • lediglich ein defektes Bauteil ersetzt wird

Ein modernes Sektionaltor statt eines alten Schwingtors wird in der Praxis meist akzeptiert, solange Funktion und Zweck identisch bleiben.

Steuerexperten empfehlen, in der Rechnung den Begriff „Austausch“ oder „Ersatz“ deutlich auszuweisen.


Schritt-für-Schritt: So setzen Sie das Garagentor korrekt ab

  1. Rechnung korrekt formulieren lassen
    Der Handwerker sollte „Ersatz Garagentor“ schreiben, nicht „Modernisierung“.
  2. Zahlung unbar leisten
    Nur Überweisung wird steuerlich anerkannt.
  3. Belege aufbewahren
    Mindestens 10 Jahre.
  4. In der Steuererklärung eintragen
    Anlage V → Werbungskosten → Erhaltungsaufwand.
  5. Zeitpunkt beachten
    Absetzbar im Jahr der Zahlung.

Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis konkret?

Beispielrechnung:

PositionBetrag
Neues Garagentor inkl. Einbau2.800 €
Persönlicher Steuersatz42 %
Steuerersparnis1.176 €

Sie bekommen faktisch fast die Hälfte vom Staat zurück.


Was passiert, wenn das Tor als Herstellungskosten gilt?

Dann dürfen Sie die Kosten nur über die Abschreibung verteilen.

Beispiel bei 2.800 €:

JahrAbschreibung (2 %)Steuerersparnis (42 %)
Jährlich56 €23,52 €
Dauer50 Jahresehr langsamer Effekt

Deshalb ist die richtige Einordnung so wichtig.


Häufige Fehler, die Vermieter machen

Fehler vs. Richtige Vorgehensweise

FehlerBesser so
Rechnung bar bezahltImmer überweisen
„Garagenmodernisierung“ auf Rechnung„Austausch Garagentor“
Keine Fotos vom alten TorVorher-Nachher dokumentieren
Falsche Eintragung in SteuerAnlage V korrekt nutzen

Spielt das Alter der Immobilie eine Rolle?

Ja. Besonders bei Immobilien, die kurz nach Kauf renoviert werden.

Die sogenannte 15-%-Regel besagt:

Wenn innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des Gebäudewerts in Renovierung fließen, stuft das Finanzamt alles als Herstellungskosten ein.

Ein einzelnes Garagentor liegt aber fast immer unter dieser Grenze.


Welche Garagentorarten werden anerkannt?

Unabhängig vom Tortyp gilt der Austausch meist als Erhaltungsaufwand:

Entscheidend ist nicht die Technik, sondern der Zweck: Ersatz eines alten Tores.


Praxisbeispiel aus der Steuerberatung

Ein Vermieter aus München ersetzte 2023 sein altes Schwingtor durch ein elektrisches Sektionaltor (Kosten 3.400 €). Das Finanzamt akzeptierte die Kosten vollständig als Erhaltungsaufwand, da:

  • altes Tor defekt
  • keine Nutzungsänderung
  • Rechnung korrekt formuliert

Steuerersparnis: 1.428 €.


FAQ – Häufige Fragen

FAQ: Vermietung und Verpachtung Neues Garagentor absetzbar

Frage 1: Kann ich auch ein elektrisches Garagentor sofort absetzen?
Ja, solange es ein Ersatz für ein vorhandenes Tor ist.

Frage 2: Muss ich Fotos vom alten Tor machen?
Nicht Pflicht, aber sehr empfehlenswert bei Rückfragen des Finanzamts.

Frage 3: Was, wenn die Garage bisher kein Tor hatte?
Dann sind es Herstellungskosten → Abschreibung.

Frage 4: Gilt das auch für selbstgenutzte Immobilien?
Nein, nur bei Vermietung und Verpachtung.

Frage 5: Kann ich die Montagekosten ebenfalls absetzen?
Ja, vollständig zusammen mit dem Tor.

Frage 6: In welchem Formular trage ich das ein?
In der Anlage V unter Werbungskosten.


Fazit

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Austausch eines Garagentors bei vermieteten Immobilien sofort steuerlich absetzbar. Entscheidend ist die richtige Einordnung als Erhaltungsaufwand und eine saubere Dokumentation.

Wenn Sie die hier beschriebenen Schritte beachten, vermeiden Sie typische Fehler und profitieren von einer erheblichen Steuerersparnis.

Teilen Sie diesen Artikel gerne mit anderen Vermietern in Ihren sozialen Netzwerken – viele kennen diese einfache Möglichkeit zur Steueroptimierung noch nicht.

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