Welcher Eigentümer Ist Gut Die Reparatur Des Doppel-Garagentore Durchführen Kann? Alles, Was Sie Wissen Müssen!

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Doppel-Garagentore bieten nicht nur Platz für zwei Fahrzeuge, sondern auch erhöhte Sicherheit und Komfort. Doch mit der Zeit können mechanische Probleme auftreten – von quietschenden Scharnieren bis hin zu defekten Antriebssystemen. Dann stellt sich die Frage: Welcher Eigentümer ist gut die Reparatur des Doppel-Garagentore durchzuführen?
In diesem umfassenden Artikel klären wir, wer für die Instandhaltung verantwortlich ist, was rechtlich zu beachten ist, welche typischen Schäden auftreten – und wie man als Eigentümer richtig handelt.

Welcher Eigentümer Ist Gut Die Reparatur Des Doppel-Garagentore


Doppel-Garagentore: Funktion, Nutzen und Probleme im Alltag

Bevor wir uns mit der Verantwortungsfrage beschäftigen, lohnt ein kurzer Blick auf Aufbau und Nutzen eines Doppel-Garagentors.

Ein Doppel-Garagentor:

  • bietet Platz für zwei Autos,
  • hat in der Regel einen elektrischen Antrieb,
  • ist größer und mechanisch komplexer als ein Einzelgaragentor.

Typische Probleme:

  • Antriebsfehler
  • Federbrüche
  • Verkantungen
  • Schließprobleme
  • Abnutzung durch Witterung

Diese Schäden erfordern oft mehr als nur handwerkliches Geschick – hier ist gezieltes Wissen gefragt. Doch welcher Eigentümer ist gut die Reparatur des Doppel-Garagentore durchzuführen?


Welcher Eigentümer Ist Gut Die Reparatur Des Doppel-Garagentore Auszuführen?

Die Verantwortung für die Reparatur hängt davon ab, wer rechtlich Eigentümer der Garage ist – und ob es sich um eine Einzelgarage, Gemeinschaftsanlage oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt.

Auch lesen: Warum Bewegt Sich Mein Garagentor Nicht, Obwohl Der Antriebsmotor Läuft? Ursachen und Lösungen

1. Eigentümer einer Einzelimmobilie

Wenn Sie alleiniger Eigentümer des Hauses samt Garage sind, liegt die Verantwortung klar bei Ihnen. In diesem Fall:

  • Müssen Sie für Reparaturen aufkommen
  • Sind Sie frei in der Wahl des Reparaturdienstes
  • Tragen Sie das volle Risiko bei Schäden

Hier stellt sich die Frage nicht lange: Sie als Eigentümer sind gut geeignet, um Reparaturen entweder selbst zu übernehmen oder einen Fachbetrieb zu beauftragen.

2. Eigentum in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Komplexer wird es, wenn die Doppelgarage Teil einer Eigentümergemeinschaft ist:

  • Ist das Garagentor Gemeinschaftseigentum?
    → Dann müssen Reparaturen gemeinsam beschlossen und bezahlt werden.
  • Ist es Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?
    → Dann liegt die Verantwortung beim nutzenden Eigentümer.

Fazit: In einer WEG ist nicht jeder Eigentümer automatisch verantwortlich, sondern nur, wenn vertraglich geregelt ist, dass das Tor zum Sondereigentum gehört.

3. Mieter oder Pächter

Mieter sind in der Regel nicht verantwortlich für die Instandhaltung des Garagentors. Diese Pflicht liegt beim Vermieter bzw. Eigentümer. Kleinreparaturen können vertraglich geregelt sein, aber große Schäden muss der Eigentümer beheben.


Rechtliche Rahmenbedingungen: Was sagt das Gesetz?

Nach § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Vermieter verpflichtet, Mietsachen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu zählt auch das Garagentor, wenn es mitvermietet wurde.

Für Eigentümergemeinschaften gelten zusätzlich:

  • WEG-Recht (§§ 1–29 WEG)
  • Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung

Diese Dokumente legen fest, ob ein Eigentümer gut für die Reparatur des Doppel-Garagentors verantwortlich gemacht werden kann oder nicht.


Wer darf reparieren? Fachbetrieb oder Selbsthilfe?

Obwohl technisch versierte Personen kleinere Reparaturen oft selbst durchführen können, sollten größere Eingriffe – besonders an elektrischen oder mechanischen Teilen – einem Fachbetrieb überlassen werden.

Vorteile eines Fachbetriebs:

  • Sicherheitsprüfung nach DIN-Normen
  • Garantie auf Reparatur
  • Vermeidung von Folgeschäden
  • Rechtssicherheit bei Unfällen

Beispiele für Reparaturbetriebe:

  • Hörmann Fachpartner
  • Novoferm-Service
  • Lokale Schlosserei- und Torbauer

Wann ist eine Reparatur notwendig?

Einige Warnsignale, dass Ihr Doppel-Garagentor repariert werden sollte:

  • Lautes Knarren oder Quietschen
  • Unregelmäßiges Öffnen oder Schließen
  • Fernbedienung reagiert nicht
  • Das Tor bleibt hängen oder verkantet
  • Risse oder Brüche an den Scharnieren oder Federn

Vorsicht: Ignorieren Sie diese Anzeichen nicht – Folgeschäden können teurer werden als eine rechtzeitige Reparatur.


Kostenfaktoren: Was kostet die Reparatur?

Die Kosten für die Reparatur eines Doppel-Garagentors variieren je nach Schaden und Bauart. Im Durchschnitt:

ReparaturartDurchschnittliche Kosten (EUR)
Austausch Feder120–250 €
Motorreparatur150–400 €
Neue Laufschienen100–300 €
Kompletter Austausch Antrieb300–700 €
Notöffnung bei Defekt50–150 €

In einer WEG können diese Kosten anteilig auf die Eigentümergemeinschaft umgelegt werden – es sei denn, das Tor gehört dem Sondereigentum.


Wie findet man den richtigen Ansprechpartner?

Wenn unklar ist, wer zuständig ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Prüfen Sie den Grundbucheintrag und Teilungsplan
  2. Kontaktieren Sie die Hausverwaltung
  3. Sprechen Sie mit der Eigentümergemeinschaft
  4. Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Videos)
  5. Holen Sie ggf. ein Gutachten ein

So vermeiden Sie Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten.


Prävention: Wartung statt teurer Reparatur

Die beste Reparatur ist die, die man vermeiden kann. Deshalb empfehlen Fachleute eine regelmäßige Wartung des Doppel-Garagentors:

  • Alle 6–12 Monate Scharniere ölen
  • Schrauben und Federn auf Spannung prüfen
  • Torlauf beobachten (Verkanten, Schleifen)
  • Antrieb regelmäßig reinigen

Viele Hersteller bieten Wartungsverträge an, die auch Notfallreparaturen einschließen.


Fazit: Wer ist verantwortlich – und wie geht man vor?

Die Frage „Welcher Eigentümer ist gut die Reparatur des Doppel-Garagentore“ beantworten wir wie folgt:

  • Bei Einzelbesitz: Der Eigentümer selbst ist zuständig und sollte je nach Fähigkeit Reparatur oder Fachbetrieb wählen.
  • Bei WEG: Nur, wenn das Garagentor Sondereigentum ist – sonst muss die Gemeinschaft entscheiden.
  • Bei Mietverhältnissen: Eigentümer bzw. Vermieter ist verpflichtet, zu reparieren.

Ein guter Eigentümer kennt seine Verantwortung, informiert sich über den Zustand seines Tors und handelt vorausschauend. Im Zweifel ist die Beauftragung eines Profis die beste Wahl – für Funktion, Sicherheit und Werterhalt Ihrer Garage.

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