Welches Gewerk Nach DIN 276 Macht Garagentor? – Alles, Was Sie Über Kostengruppen und Zuständigkeiten Wissen Müssen

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Die Bauplanung in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der durch Normen wie die DIN 276 strukturiert wird. Eine häufige Frage, die bei der Planung und Ausschreibung von Bauprojekten aufkommt, lautet: Welches Gewerk nach DIN 276 macht Garagentor?“ Diese Frage scheint auf den ersten Blick simpel, ist jedoch essenziell, um Zuständigkeiten, Kostenzuordnungen und Leistungsbereiche korrekt zu definieren.

Welches Gewerk Nach Din 276 Macht Garagentor

In diesem Beitrag erklären wir nicht nur, welches Gewerk für das Garagentor verantwortlich ist, sondern gehen auch auf die relevanten Kostengruppen gemäß DIN 276, die mögliche gewerkespezifische Ausschreibung sowie Praxisbeispiele ein. Außerdem zeigen wir auf, wie man unnötige Kosten vermeidet und die Bauplanung effizient gestaltet.

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Was ist die DIN 276?

Die DIN 276 ist eine deutsche Norm zur Kostenstrukturierung von Bauwerken. Sie dient Architekten, Planern, Bauherren und öffentlichen Auftraggebern als Grundlage für die Planung, Kontrolle und Abrechnung von Baukosten.

Die aktuelle Fassung (DIN 276:2018-12) unterteilt die Baukosten in stufenartige Kostengruppen (KG):

  • KG 100: Grundstück
  • KG 200: Herrichten und Erschließen
  • KG 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
  • KG 400: Bauwerk – Technische Anlagen
  • KG 500: Außenanlagen
  • KG 600: Ausstattung und Kunstwerke
  • KG 700: Baunebenkosten

Welches Gewerk Nach DIN 276 Macht Garagentor?

Die Zuweisung des Gewerks für ein Garagentor erfolgt nach DIN 276 in erster Linie nach dem Verwendungszweck und der technischen Ausführung. Ein Garagentor zählt zur Baukonstruktion und fällt meist unter folgende Gruppen:

Kostengruppe 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen

Das Garagentor wird in der Regel der KG 330 (Außenwände) oder der KG 360 (Baukonstruktion sonstige) zugeordnet, abhängig von seiner Einbindung in die bauliche Struktur.

Antwort: Nach DIN 276 wird das Garagentor in der Regel dem Gewerk Metallbau, Schreiner oder Torbau zugewiesen – je nach Ausführung (z. B. Rolltor, Schwingtor, Sektionaltor).

Gewerkezuordnung im Detail:

TorartMöglicher Gewerkezuordnung
SchwingtorSchreiner oder Fertigteilbauer
SektionaltorMetallbauer / Industrietormonteur
RolltorElektrotechnik + Metallbau
Tor mit AntriebTorbauer + Elektromechanik
MaßanfertigungMetallbau / Sonderkonstruktion

Warum ist die korrekte Gewerke-Zuordnung wichtig?

1. Rechtssicherheit bei Ausschreibungen

Falsch zugeordnete Leistungen führen häufig zu Unklarheiten in Leistungsverzeichnissen, was rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.

2. Klare Verantwortlichkeiten

Wer ist zuständig für Lieferung, Montage, Wartung und elektrische Anbindung? Bei einem automatisierten Garagentor müssen mehrere Gewerke koordiniert werden.

3. Transparente Kostenplanung

Ohne die korrekte Zuordnung nach DIN 276 ist keine verlässliche Baukostenprognose möglich.


Typische Kostengruppen für ein Garagentor

Hier ein Überblick, wie ein Garagentor nach DIN 276 in verschiedene Kostengruppen aufgeteilt werden kann:

BauelementKostengruppeBeschreibung
Garagentor (manuell)KG 360Konstruktion ohne Antrieb
Garagentor (motorisiert)KG 460Technische Anlage / Torantrieb
SteuerungseinheitKG 480Gebäudeautomation
Fundament für GaragentorKG 320Gründung / Bodenplatte
Fernbedienung, Smart SystemKG 490Sonstige technische Ausstattung

Je nach Komplexität muss eine leistungsübergreifende Planung zwischen KG 300 und KG 400 erfolgen.


Bedeutung für private Bauherren und Architekten

In der privaten Bauplanung wird oft nicht zwischen Gewerken und Kostengruppen unterschieden. Architekten sollten jedoch die Zuordnung nach DIN 276 von Anfang an sauber dokumentieren – insbesondere bei der Einreichung von Bauanträgen, Leistungsverzeichnissen oder Kostenrahmenplänen.

Praxisbeispiel:

Ein Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage sieht ein elektrisch betriebenes Sektionaltor vor. Die Zuweisung erfolgt wie folgt:

  • KG 360: Sektionaltor mit Laufschienen
  • KG 460: Torantrieb mit Schaltkasten
  • KG 480: Verkabelung und Steuerung
  • Zuständige Gewerke: Metallbauer, Elektriker

Garagentore in öffentlichen Bauprojekten

Bei öffentlichen Ausschreibungen ist die Zuordnung nach DIN 276 verbindlich. Das bedeutet, dass jedes Bauteil – inklusive Garagentor – eindeutig einer Kostengruppe und einem Gewerk zugeordnet werden muss.

VOB-konforme Ausschreibungen orientieren sich hierbei an der Norm und spezifizieren genau, ob Montage, Lieferung oder Wartung enthalten sind.


Moderne Anforderungen an Garagentore

Mit der Digitalisierung und Energieeffizienz steigen auch die Anforderungen:

  • Smart-Home-Anbindung
  • Einbindung in Brandschutzsysteme
  • Barrierefreiheit
  • Wärmeschutz nach EnEV / GEG

Diese Anforderungen wirken sich auf die Kostengruppe (z. B. KG 480) und auf die beauftragten Gewerke aus. Besonders bei Kombinationen aus Tor, Antrieb und Steuerung ist eine interdisziplinäre Planung erforderlich.


Kostenrahmen für Garagentore (nach DIN 276)

Art des GaragentorsPreis (ungefähr)Enthaltene Leistungen
Manuelles Schwingtor800–1.500 €Lieferung + Montage
Elektrisches Sektionaltor1.500–3.500 €inkl. Antrieb + Steuerung
Rolltor mit Funksteuerung2.000–4.000 €Komplettsystem
Maßgefertigtes Industrietorab 5.000 €Sonderausführung

Hinzu kommen Kosten für Elektroanschluss (ca. 300–800 €) sowie evtl. Fundamentarbeiten (KG 320).


Fazit: Klare Zuordnung spart Zeit, Geld und Nerven

Die Antwort auf die Frage „Welches Gewerk nach DIN 276 macht Garagentor?“ hängt von der konkreten Bauweise und technischen Ausführung ab. In den meisten Fällen sind Metallbauer, Torbauer oder Elektrofachkräfte beteiligt – je nachdem, ob es sich um ein einfaches Schwingtor oder ein hochmodernes Smart-Home-Rolltor handelt.

Eine genaue Planung und saubere Kostenzuordnung nach DIN 276 ist essenziell für:

  • Eine korrekte Ausschreibung
  • Eine klare Kostenübersicht
  • Einen reibungslosen Bauablauf

Zusätzliche Tipps:

  • Nutzen Sie BIM oder spezialisierte AVA-Software, um Kostengruppen korrekt zu erfassen.
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Abstimmung mit der örtlichen Handwerkskammer oder einem Fachplaner.
  • Bei Ausschreibungen: Immer auf VOB-Konformität und DIN 276-Zuordnung achten.

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