Zahlt Privathaftpflicht, Wenn Ich Mit Auto Garagentor Kaputt Gemacht Habe? Wichtige Infos & Tipps!

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Ein unachtsamer Moment – und schon ist es passiert: Sie haben mit Ihrem Auto das Garagentor beschädigt. Nun stellt sich die Frage: Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich mit Auto Garagentor kaputt gemacht habe? Oder muss eine andere Versicherung einspringen? In diesem Artikel klären wir detailliert, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, welche Ausnahmen es gibt und was Sie in einem solchen Fall tun sollten.

Zahlt Privathaftpflicht Wenn Ich Mit Auto Garagentor Kaputt Gemacht Habe

Welche Versicherung ist zuständig, wenn das Garagentor mit dem Auto beschädigt wurde?

Viele Menschen glauben, dass eine Privathaftpflichtversicherung für solche Schäden aufkommt. Doch leider ist das nicht so einfach, denn die Privathaftpflicht deckt in der Regel keine Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurden.

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1. Kfz-Haftpflichtversicherung – Die wichtigste Versicherung in diesem Fall

Da der Schaden durch ein Auto verursacht wurde, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers zuständig. Jede in Deutschland zugelassene Kfz-Versicherung umfasst eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an fremdem Eigentum abdeckt – also auch an einem Garagentor.

Das bedeutet:

  • Falls das Garagentor jemand anderem gehört (z. B. dem Vermieter oder einem Nachbarn), übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
  • Falls das Garagentor Ihnen selbst gehört, zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht, da diese nur Schäden an Dritten abdeckt.

2. Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – Falls das eigene Garagentor betroffen ist

  • Falls das beschädigte Garagentor Ihr eigenes ist, bleibt nur die Vollkaskoversicherung, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu regulieren.
  • Der Schaden am Garagentor müsste dann privat oder über eine Wohngebäudeversicherung beglichen werden – falls diese solche Schäden abdeckt.

3. Warum zahlt die Privathaftpflicht nicht?

Die Privathaftpflichtversicherung greift grundsätzlich nicht, wenn ein Schaden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde. Das liegt daran, dass für solche Fälle die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.


Zahlt Privathaftpflicht, Wenn Ich Mit Auto Garagentor Kaputt Gemacht Habe?

Die einfache Antwort lautet: Nein, die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht. Die Gründe dafür sind:

  1. Schäden durch Kraftfahrzeuge sind ausgeschlossen
    • In den meisten Privathaftpflichtverträgen gibt es eine Ausschlussklausel für Schäden, die durch Kraftfahrzeuge verursacht wurden.
    • Diese Schäden müssen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs reguliert werden.
  2. Die Privathaftpflicht deckt nur nicht-motorisierte Schäden ab
    • Würden Sie das Garagentor beispielsweise mit einem Fahrrad oder zu Fuß beschädigen, könnte die Privathaftpflicht einspringen.
    • Sobald jedoch ein Auto im Spiel ist, greift diese Versicherung nicht mehr.
  3. Unterscheidung zwischen eigenem und fremdem Eigentum
    • Falls das beschädigte Garagentor jemand anderem gehört, zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
    • Falls das Garagentor Ihnen gehört, bleiben Sie auf den Kosten sitzen – es sei denn, eine andere Versicherung wie die Wohngebäude- oder Vollkaskoversicherung deckt den Schaden.

Was tun, wenn man mit dem Auto ein Garagentor beschädigt hat?

Falls es zu einem Unfall mit einem Garagentor kommt, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

1. Ruhe bewahren und den Schaden begutachten

  • Schauen Sie sich genau an, wie stark das Garagentor beschädigt wurde.
  • Falls es sich um einen schweren Schaden handelt (z. B. das Tor klemmt oder ist unbenutzbar), sollten Sie umgehend handeln.

2. Den Besitzer des Garagentors informieren

  • Falls das Garagentor jemand anderem gehört (z. B. einem Vermieter oder Nachbarn), müssen Sie den Schaden sofort melden.
  • Falls es sich um Ihr eigenes Garagentor handelt, prüfen Sie, welche Versicherung greifen könnte.

3. Versicherung kontaktieren

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Falls das Garagentor einer anderen Person gehört, melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Autoversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung: Falls das Tor Ihnen gehört, können Sie prüfen, ob Ihre Hausversicherung den Schaden übernimmt.
  • Vollkaskoversicherung: Falls Ihr Auto ebenfalls beschädigt wurde, melden Sie den Schaden Ihrer Vollkasko-Versicherung.

4. Dokumentation und Beweissicherung

  • Machen Sie Fotos vom Schaden am Garagentor und am Auto.
  • Falls Zeugen anwesend waren, notieren Sie deren Kontaktdaten.
  • Falls das Garagentor von einem Dritten gehört, lassen Sie sich eine Schadensmeldung geben.

Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten für die Reparatur eines Garagentors hängen von der Art und Schwere des Schadens ab.

Typische Schäden und Kosten:

SchadenGeschätzte Kosten
Kratzer oder Beulen200 – 500 €
Defekte Scharniere300 – 800 €
Mechanismus defekt500 – 1.500 €
Komplettaustausch1.500 – 5.000 €

Falls Ihr Auto ebenfalls beschädigt wurde, kommen weitere Kosten hinzu – abhängig davon, ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung haben.


Wann kann die Privathaftpflicht doch zahlen?

In seltenen Fällen kann die Privathaftpflichtversicherung doch einspringen, z. B.:

  • Falls das Auto nicht in Betrieb war: Wenn Sie beispielsweise das Garagentor beschädigen, weil Sie es per Hand angeschoben haben, könnte die Privathaftpflicht zahlen.
  • Wenn ein Mitfahrer das Tor beschädigt: Falls ein Beifahrer versehentlich die Autotür zu schwungvoll öffnet und das Garagentor beschädigt, könnte eine Privathaftpflichtversicherung für den Beifahrer greifen.

Diese Fälle sind jedoch Ausnahmen, die von den Versicherungen individuell geprüft werden.


Fazit

Die zentrale Frage “Zahlt Privathaftpflicht, wenn ich mit Auto Garagentor kaputt gemacht habe?” lässt sich klar beantworten: Nein, die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht.

Da der Schaden durch ein Auto verursacht wurde, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten, falls das Garagentor jemand anderem gehört. Falls es sich um das eigene Garagentor handelt, müssen Sie entweder privat für den Schaden aufkommen oder prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung oder eine Vollkaskoversicherung greift.

Wer solche Unfälle vermeiden möchte, sollte beim Einparken besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass keine Hindernisse im Weg sind. Falls doch etwas passiert, ist eine schnelle Schadensmeldung bei der Versicherung der beste Weg, um den Schaden professionell regulieren zu lassen.

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